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Eintritt des neuen Rechtszustands im Flurbereinigungsgebiet Soßmar

Am 19. Juni 2023 werden die Teilnehmer Eigentümer ihrer Landabfindungen


Für das Flurbereinigungsgebiet Soßmar wurde am 12.05.2023 die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans Soßmar angeordnet. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustands am 19.06.2023 werden die Teilnehmer Eigentümer ihrer Landanfindungen.

Der vollständige Text der öffentlichen Bekanntmachung steht Ihnen hier als Download (PDF-Dokument) bereit.
Gebietskarte der Flurbereinigung Soßmar   Bildrechte: LGLN / ArL-BS
Das Gebiet der Flurbereinigung Soßmar.
Von der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauter Feldweg.   Bildrechte: T. Schuldt
Von der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauter Feldweg.

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2023
zuletzt aktualisiert am:
09.04.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Julia Franz

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2084
Fax: 0531 / 484-2130

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