Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Eintritt des neuen Rechtszustands im Flurbereinigungsgebiet Soßmar
Am 19. Juni 2023 werden die Teilnehmer Eigentümer ihrer Landabfindungen
Für das Flurbereinigungsgebiet Soßmar wurde am 12.05.2023 die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans Soßmar angeordnet. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustands am 19.06.2023 werden die Teilnehmer Eigentümer ihrer Landanfindungen.
Ältere Artikel zum Flurbereinigungsverfahren Soßmar
- Bekanntgabe des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan
- Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
- Vorläufige Besitzeinweisung für das Teilgebiet 2
- 3. Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
- Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
- Auslegung der Wertermittlung für nachträglich zum Verfahren zugezogene Flurstücke
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.05.2023
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Julia Franz
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2084
Fax: 0531 / 484-2130