Flurbereinigung Soßmar
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte an Flurstücken, die nachträglich zur Flurbereinigungsgebiet hinzugezogen wurden.
Zum Flurbereinigungsverfahren Soßmar wurden Flurstücke aus den Gemarkungen Soßmar, Bierbergen, Clauen, Adlum und Rautenberg zugezogen. Die Inhaber von Rechten an diesen Flurstücken, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb der in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Frist anzumelden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte ist nach § 110 FlurbG ortsüblich nach den Hauptsatzungen der betroffenen Gemeinden veranlasst worden.
Ergänzend zur öffentlichen Bekanntmachung wird hier die öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung unbekannter Rechte zum Download bereitgestellt.