Vereinfachte Flurbereinigung Soßmar, Landkreis Peine
3. Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen genehmigt
Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Karte zur 3. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Soßmar hat das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig – Dezernat 4.1 – am 07.07.2017 die 3. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) genehmigt.
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Die Feldmark von Soßmar.
Die Planunterlagen wurden mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Soßmar, den von den Planungen betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und den künftigen Unterhaltungspflichtigen abgestimmt. Es wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Einwendungen gegen die 3. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG eingelegt.
Die Planunterlagen, bestehend aus Karten und dem textlichen Teil, sind als Downloaddokumente in der rechten Spalte verfügbar