Vereinfachte Flurbereinigung Vogelmoor

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans


Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Vogelmoor wird der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.

Die Unterlagen und Nachweise zum Flurbereinigungsplan werden den Teilnehmern persönlich oder mittels Persönlicher Zustellungs-Urkunde (PZU) zugestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Ladung erfolgt in den betroffenen und benachbarten Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen.

Der textliche Teil des Flurbereinigungsplans liegt ab dem 03.08.2026 in der Zeit der jeweiligen Sprechzeiten im Gemeindezentrum der Gemeinde Barwedel und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig nach telefonischer Absprache zur Einsichtnahme für alle Beteiligten aus.

Ferner stehen Mitarbeiter des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig am 07.09.2026 für Erläuterungen und Auskunftserteilung des Flurbereinigungsplanes im Gemeindezentrum der Gemeinde Barwedel zur Verfügung.

Der Anhörungstermin findet am Montag, den 07.09.2026 um 16:00 Uhr ebenfalls im Gemeindezentrum der Gemeinde Barwedel statt.

Nach den §§ 114 u. 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von den Beteiligten, die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, angenommen wird, dass sie mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind.

Diejenigen Beteiligten, die mit der für sie vorgesehenen Abfindung und mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind, brauchen nicht zu dem Anhörungstermin erscheinen.


Zum Hauptartikel Flurbereinigung Vogelmmor.

Flurbereinigung Vogelmoor

Ladung zur 4. Teilnehmerverammlung


Zur 4.Teilnehmerversammlung am Donnerstag, den 06.07.2023, um 17:00 Uhr,

im Gemeindezentrum, Am Funkberg 5, 38476 Barwedel,

werden alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die Teilnehmer nach § 10 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), sind, geladen.

Tagesordnung:

1. Wahl von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied nach § 21 FlurbG,

2. Sachstandsbericht zum Flurbereinigungsverfahren

3. Anfragen und Anregungen

Teilnehmer sind sämtliche Eigentümer und Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die im Anhang zum Flurbereinigungsbeschluss vom 16.06.2017 (Verzeichnis der Verfahrensflurstücke) und den Änderungen nach § 8 FlurbG aufgeführt sind. Bestehen bei einem zum Wahltermin erscheinenden Teilnehmer Zweifel an seiner Wahlberechtigung, so muss dieser auf Verlangen eine Befugnis nachweisen (z.B. durch Vorlage eines Grundbuchauszuges in Verbindung mit dem Personalausweis).

Die Mitglieder des Vorstandes werden unter Leitung der Flurbereinigungsbehörde - Amt für regionale Landes-entwicklung Braunschweig - nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern und Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Die Wählbarkeit ist nicht auf den Kreis der Teilnehmer beschränkt, d.h. es können auch Personen gewählt werden, die nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sind.

Jeder anwesende abstimmungsberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, gleichgültig, ob sein Stimmrecht auf seiner Eigenschaft als Teilnehmer oder auf seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter beruht. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

Soweit sich Teilnehmer durch Bevollmächtigte vertreten lassen, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bei der die Unterschrift öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Ein Nachreichen der Vollmacht ist nicht zulässig.

Vollmachtsformulare können vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig angefordert werden (Adresse siehe oben).

Versäumt ein Teilnehmer den Termin oder macht er nicht von seinem Stimmrecht Gebrauch, können nachträgliche Einwendungen gegen gefasste Beschlüsse nicht mehr vorgebracht werden.

Vandrey


Download: Öffentliche Bekanntmachung Zur 4.Teilnehmerversammlung

Gebiet der Flurbereinigung Vogelmoor nach der III. Anordnung.   Bildrechte: ArL Braunschweig, Kartengrundlage LGN Niedersachsen
Gebiet der Flurbereinigung Vogelmoor nach der III. Anordnung.

Flurbereinigung Vogelmoor

Ladung zur 3. Teilnehmerverammlung


Zur 3.Teilnehmerversammlung am

Montag, den 04.07.2022, um 10:00 Uhr,

im Sportheim, Hinter dem Hagen 37, 38476 Barwedel,

werden alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die Teilnehmer nach § 10 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), sind, geladen.

Tagesordnung:

1. Wahl von einem Vorstandsmitglied nach § 21 FlurbG,

2. Verschiedenes.

Teilnehmer sind sämtliche Eigentümer und Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die im Anhang zum Flurbereinigungsbeschluss vom 16.06.2017 (Verzeichnis der Verfahrensflurstücke) aufgeführt sind.

Bestehen bei einem zum Wahltermin erscheinenden Teilnehmer Zweifel an seiner Wahlberechtigung, so muss dieser auf Verlangen eine Befugnis nachweisen (z.B. durch Vorlage eines Grundbuchauszuges in Verbindung mit dem Personalausweis).

Die Mitglieder des Vorstandes werden unter Leitung der Flurbereinigungsbehörde - Amt für regionale Landes-entwicklung Braunschweig - nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern und Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Die Wählbarkeit ist nicht auf den Kreis der Teilnehmer beschränkt, d.h. es können auch Personen gewählt werden, die nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sind.

Jeder anwesende abstimmungsberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, gleichgültig, ob sein Stimmrecht auf seiner Eigenschaft als Teilnehmer oder auf seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter beruht. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

Soweit sich Teilnehmer durch Bevollmächtigte vertreten lassen, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bei der die Unterschrift öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Ein Nachreichen der Vollmacht ist nicht zulässig.

Vollmachtsformulare können vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig angefordert werden (Adresse siehe oben).

Versäumt ein Teilnehmer den Termin oder macht er nicht von seinem Stimmrecht Gebrauch, können nachträgliche Einwendungen gegen gefasste Beschlüsse nicht mehr vorgebracht werden.

Vandrey

Gebiet der Flurbereinigung Vogelmoor nach der III. Anordnung.   Bildrechte: ArL Braunschweig, Kartengrundlage LGN Niedersachsen
Gebiet der Flurbereinigung Vogelmoor nach der III. Anordnung.
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