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Geplantes Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Klein Vahlberg

Aufklärung der Beteiligten, Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach §5 Flurbereinigungsgesetz


Naturdenkmal Bildrechte: Klaus Hermann / Arl-BS
Naturdenkmal "Grabhügel Galgenberg" bei Klein Vahlberg

Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig beabsichtigt in der Gemeinde Vahlberg in der Gemarkung Klein Vahlberg ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG einzuleiten.

Im Rahmen der bisherigen Planungen wurden der Landkreis Wolfenbüttel - UNB - und vor allem die Vertreter der örtlichen Landwirtschaft einbezogen. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind bei der Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze berücksichtigt worden und entsprechend eingeflossen. Die Neugestaltungsgrundsätze sind danach gemäß Nr. 1.2.3.1 der RFlurbPlanung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) abgestimmt worden.

Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind der Wegebau vorwiegend auf vorhandener Trasse, Rekultivierung von Wegen zur Ackernutzung, Zusammenlegung und Verbesserung des Zuschnitts landwirtschaftlicher Flächen, naturschutzfachliche Aufwertung des Verfahrensgebietes durch die Anlage von Gewässerrand- und Heckenstreifen zur Schaffung von Vernetzungsstrukturen, Anlage eines Teiches, Pflanzung von Obstbäumen im Wegeseitenraum und Anlage einer Obstbaumwiese, sowie Hochwasserschutz durch die Aufweitung eines Grabenprofils

§5 FlurbG schreibt vor Anordnung eines Verfahrens die Aufklärung der Beteiligten und die Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange vor. Zur weiteren Information stehen die vorläufige Gebietskarte und die Neugestaltungsgrundsätze (Text und Karte) zum Download in der rechten Spalte bereit:

Am 25.10.2022 findet für die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten ein Aufklärungstermin statt. An diesem Termin informiert das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig über das gplante Flurbereinigungsverfahren. Weiteres entnehmen Sie bitte der Ladung.

Gebietsabgrenzung der geplanten Flurbereinigung Klein Vahlberg   Bildrechte: LGLN / ArL BS
Gebietsabgrenzung der geplanten Flurbereinigung Klein Vahlberg

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Caroline Rusniok

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2070
Fax: 0531-484-2066

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