Online-Antragstellung für die Kofinanzierungs-Zuwendungen
Ab sofort können Anträge auf die Gewährung von Kofinanzierungs-Zuwendungen bequem elektronisch über das „Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) eingereicht werden!
Zu NAVO gelangen Sie hier:Antrag auf Bewilligung oder Anforderung der Auszahlung einer Förderung finanzschwacher Kommunen nach der Kofinanzierungsrichtlinie (Kofi-RL)
Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen. Sie können den Antrag jederzeit speichern – entweder direkt online oder zum späteren Weiterbearbeiten auf Ihrem Gerät.
Erst wenn Sie den Antrag abgeschickt haben, kann die zuständige Stelle darauf zugreifen.
Hinweis:
Nach dem Absenden bekommen Sie eine Bestätigung, dass der Antrag erfolgreich übermittelt wurde. Außerdem erhalten Sie eine Druckversion des Antrags (ohne die hochgeladenen Anhänge) für Ihre Unterlagen.
Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen kann diese Druckversion im Moment auch Teile enthalten, die für Sie gar nicht relevant sind.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass dafür zuvor ein Benutzerkonto angelegt sein muss!
Welches Benutzerkonto wird benötigt? Wie lege ich ein Benutzerkonto an?
Um die digitale Antragstellung für die Gewährung von Kofinanzierungs-Zuwendungen nutzen zu können, ist zur Authentifizierung Ihrer Daten eine vorherige Registrierung über ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine ELSTER-Organisationszertifikatsdatei, mit der Sie dann Zugang zu Ihrem Benutzerkonto haben. Die Registrierung ist möglich unter Elster - Mein Unternehmenskonto (MUK)Bitte beachten Sie, dass ein Organisationszertifikat immer personenbezogen ist und die Daten von anderen Personen nicht eingesehen werden können. ELSTER empfiehlt daher die interne Koordinierung und Beantragung der Organisationszertifikate über einen Administrator. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: Prozess bei der Beantragung von Elster Organisationszertifikaten
Hinweis:
In einer Übergangsphase bis einschließlich 01.10.2025 ist anstelle der digitalen Antragstellung über das vorgenannte Portal weiterhin eine Antragstellung in schriftlicher Form möglich. Danach ist nur noch eine elektronische Antragstellung über das Portal möglich. Sorgen Sie bitte rechtzeitig für einen entsprechenden Zugang.