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Kofinanzierungshilfen für finanzschwache Kommunen

Förderprogramm zur Verringerung der Eigenanteile bei Förderungen aus EU-Fonds


Mit den „Kofinanzierungsrichtlinien“ unterstützt das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung finanzschwache Kommunen in Niedersachsen, die oft nur mit Mühe in der Lage sind, die notwendigen Eigenanteile zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten aufzubringen.

Über die Richtlinien werden, unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und kooperativer Ansätze, Maßnahmen unterstützt, die im Ergebnis einen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen leisten. Die operativen Ziele der Regionalen Handlungsstrategie des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung werden dabei berücksichtigt.


Voraussetzungen für eine Förderung

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen für eine kommunale Kofinanzierung sind, dass

  • die geplante Maßnahme der Kommune durch eine Förderrichtlinie zu den EU-Fonds gefördert wird,
  • die Förderung durch den Hauptzuwendungsgeber zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Kofinanzierungszuwendung noch nicht bewilligt worden ist und
  • die antragstellende Kommune eine weit unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft in einem zurückliegenden dreijährigen Zeitraum (abgeschlossenes Haushaltsjahr einschließlich zwei vorhergehende Haushaltsjahre) in ihrer Gemeindegrößenklasse aufweist; dies ist dann der Fall, wenn der durchschnittliche Vergleichswert der entsprechenden Größenklasse um mindestens 5 % unterschritten wird
  • die Kofinanzierungszuwendung mindestens 25.000,- € beträgt (Bagatellgrenze)


Höhe der Förderung

Die Höhe der Zuwendung bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie der Hauptzuwendung. Die Richtlinien sehen vor, dass der von den Kommunen zu erbringende Eigenanteil mindestens 15 % der förderfähigen Ausgaben beträgt. Die Zuwendung aus diesen Richtlinien, die Hauptzuwendung aus dem EU-Förderantrag und etwaige Drittmittel betragen bis zu 85% der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe einer Kofinanzierungszuwendung ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 500.000,- € je Vorhaben begrenzt. Die Untergrenze für Kofinanzierungszuwendungen je Vorhaben liegt bei 25.000,- €.

Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt durch die Ämter für regionale Landesentwicklung, die potenziellen Antragstellern auch beratend zur Seite stehen. Anträge können ab sofort beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig in schriftlicher Form gestellt werden. Antragsstichtag ist jeweils am 01. Oktober.


Weiterführende Informationen

Hintergrund der Kofinanzierungsrichtlinie ist, dass die meisten EU-Förderprogramme für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung gewähren, sondern den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen verlangen. Dieser zweite Finanzierungsteil wird Kofinanzierung genannt und muss nachgewiesen werden, bevor eine EU-Förderung zugesagt wird.

Ansprechpartner im ArL Braunschweig


Herr Thomas Stiefler

Herr Stefan Schroeder

Bildrechte: MB

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Schroeder

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Friedrich-Wilhelm-Straße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-1027

www.arl-bs.niedersachsen.de

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