Regionale Versorgungszentren (RVZ)
Mit dem Förderprogramm "Regionale Versorgungszentren (RVZ)" sichert die Landesregierung eine gute und wohnortnahe Versorgung in ländlichen Räumen. Ein RVZ besteht aus einem kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und verschiedenen Angeboten rund um die Daseinsvorsorge. Dazu gehören zum Beispiel Tagespflegen und Beratungsangebote, Physiotherapiepraxen oder auch Cafés als Treffpunkt. Was vor Ort benötigt wird, legen die Kommunen fest.
Mit dem 1. September 2026 ist die Niedersächsische Förderverordnung Regionale Versorgungszentren (NFöVO-RVZ) in Kraft getreten. Das Land stellt hierfür jährlich 2,5 Millionen Euro bereit.
| Der nächste Antragsstichtag ist der 30. Oktober 2026. |
Wer kann einen Antrag stellen?
Ein Regionales Versorgungszentrum ist nach der NFöVO-RVZ eine Einrichtung in Trägerschaft einer Kommune. Es bündelt ein kommunal getragenes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit hausärztlichem Schwerpunkt und mindestens zwei weitere Dienstleistungen oder Einrichtungen zur wohnortnahen Versorgung im selben Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe. Voraussetzung ist außerdem, dass das RVZ für die Bevölkerung verkehrlich gut erreichbar ist und im kommunalen MVZ ein bislang nicht besetzter Sitz zur vertragsärztlichen Versorgung durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt im Planungsbereich einer Kassenärztlichen Vereinigung besetzt wird.
Was und wie viel wird gefördert?
Gefördert werden können die Planung und Errichtung eines RVZ sowie Personalaufwendungen in den ersten beiden Betriebsjahren. Das Land übernimmt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1,2 Millionen Euro je RVZ. Auch die Entwicklung eines Konzepts kann mit bis zu 50.000 Euro unterstützt werden.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Förderanträge müssen über das "Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) eingereicht werden. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen. Sie können den Antrag jederzeit speichern – entweder direkt online oder zur späteren Weiterbearbeitung auf Ihrem Gerät.
Hier geht es zur NAVO-Antragsstellung >>
Um die digitale Antragstellung nutzen zu können, ist zur Authentifizierung Ihrer Daten eine vorherige Registrierung über ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine ELSTER-Organisationszertifikatsdatei, mit der Sie dann Zugang zu Ihrem Benutzerkonto haben.
Die Registrierung ist möglich unter Elster - Mein Unternehmenskonto (MUK) >>
Die Ämter für regionale Landesentwicklung beraten Interessierte zu den Fördermöglichkeiten und begleiten das Verfahren.
Für den Amtsbezirk Braunschweig kann unter nachfolgendem Link der Förderantrag digital gestellt werden:
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.09.2026
Ansprechpartner/in:
Frau Angela Rzeppa
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Friedrich-Wilhelm-Straße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-1082
