Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) des südlichen Abschnitts der Ostniedersachsenleitung (ONiL) eröffnet
Bis zum 01.12.2023 können Stellungnahmen zum geplanten Trassenverlauf der 380 kV-Leitung abgegeben werden.
Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig hat mit Erhalt der vollständigen Verfahrensunterlagen am 01.11.2023 die Raumverträglichkeitsprüfung für den Parallelneubau einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Stadorf im Landkreis Uelzen und Wahle im Landkreis Peine eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH.
Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen statt.
Jedermann hat die Möglichkeit, sich bis einschließlich 01.12.2023 zu dem Vorhaben zu äußern. Vorzugsweise kann dafür auf die digitale Beteiligungsplattform zurückgegriffen werden, abrufbar unter https://entera9.de/onil-sued. Ferner ist es möglich, Äußerungen in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse rvp-onil-sued@arl-bs.niedersachsen.de oder schriftlich an das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig zu senden.
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 02.11.2023 bis mindestens zum 01.12.2023 auf der digitalen Beteiligungsplattform https://entera9.de/onil-sued eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Verfahrensunterlagen als PDF-Dateien zum Download auf dieser Internetseite bereit.
Ergänzend zur Internetveröffentlichung liegen die Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 02.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Die Auslegung erfolgt im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig, Raum R 252 (im 2. OG), während der Dienststunden:
Montag – Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus ist eine Einsicht nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb der Dienststunden individuell möglich (Ansprechpartnerin: Frau Melinkat, Tel. 0531 4841073).
Ferner besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Anmeldung, im Dienstgebäude des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen (Ansprechpartnerin: Frau Poll, Tel. 04131 151368).
Weitere Informationen zur Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung finden sich im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 25.10.2023Die Verfahrensunterlagen der TenneT TSO GmbH setzen sich aus mehreren Einzelunterlagen zusammen und sind wie folgt gegliedert:
- Unterlage A: Erläuterungsbericht
- Unterlage B: Raumverträglichkeitsstudie
- Unterlage C: Bericht zur überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen
mit Einschätzung zur Natura 2000-Verträglichkeit sowie der artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung
- Unterlage D: Alternativenvergleich
Die genannten Einzelunterlagen sind auf dieser Seite (s. Kasten rechts; bei mobiler Ansicht unten) abrufbar.
Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten für Zwecke des Verfahrens zur RVP einschließlich der Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Belange und der Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Das ArL Braunschweig kann der TenneT TSO GmbH und den von ihr beauftragten Dienstleistern die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen zur Verfügung stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen; die Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten nach der DSGVO und § 5 NDSG bleiben unberührt. Weitere Hinweise sind dem zum Download zur Verfügung stehenden Informationsblatt zum Datenschutz zu entnehmen.
Die eingehenden Stellungnahmen werden vom ArL Braunschweig ausgewertet und zusammenfassend in Form einer Synopse aufbereitet. Diese wird anschließend auf der Internetseite des ArL Braunschweig veröffentlicht. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorgesehen.
Weiterführende Informationen zum Projekt mit Unterlagen der Antragskonferenz zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen finden Sie auch auf der Projektseite zur RVP ONiL.
Die RVP schließt mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u. a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und zu welchem Ergebnis die Prüfung der Standort- und Trassenalternativen geführt hat. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die die 380 kV-Leitung von Stadorf nach Wahle betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen.
ONiL_C_Bericht zur überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen.pdf
ONiL_D_Belangübergreifende_Konfliktanalyse_und_Gesamtbeurteilung.pdf
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.10.2023
zuletzt aktualisiert am:
02.11.2023
Ansprechpartner/in:
Worch, Astrid