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Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) des südlichen Abschnitts der Ostniedersachsenleitung (ONiL) eröffnet

Bis zum 01.12.2023 konnten Stellungnahmen zum geplanten Trassenverlauf der 380 kV-Leitung abgegeben werden.


380 kV-Leitung   Bildrechte: P. Helms, TenneT TSO GmbH
380 kV-Höchstspannungsfreileitung (Vordergrund) im Raum Eschede

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig hat mit Erhalt der vollständigen Verfahrensunterlagen am 01.11.2023 die Raumverträglichkeitsprüfung für den Parallelneubau einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Stadorf im Landkreis Uelzen und Wahle im Landkreis Peine eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH.

Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen statt.

Jedermann hat die Möglichkeit, sich bis einschließlich 01.12.2023 zu dem Vorhaben zu äußern. Vorzugsweise kann dafür auf die digitale Beteiligungsplattform zurückgegriffen werden, abrufbar unter https://entera9.de/onil-sued. Ferner ist es möglich, Äußerungen in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse rvp-onil-sued@arl-bs.niedersachsen.de oder schriftlich an das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig zu senden.

Die Verfahrensunterlagen können ab dem 02.11.2023 bis mindestens zum 01.12.2023 auf der digitalen Beteiligungsplattform https://entera9.de/onil-sued eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Verfahrensunterlagen als PDF-Dateien zum Download auf dieser Internetseite bereit.

Ergänzend zur Internetveröffentlichung liegen die Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 02.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Die Auslegung erfolgt im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig, Raum R 252 (im 2. OG), während der Dienststunden:

Montag – Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist eine Einsicht nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb der Dienststunden individuell möglich (Ansprechpartnerin: Frau Melinkat, Tel. 0531 4841073).

Ferner besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Anmeldung, im Dienstgebäude des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen (Ansprechpartnerin: Frau Poll, Tel. 04131 151368).

Weitere Informationen zur Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung finden sich im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 25.10.2023


Die Verfahrensunterlagen der TenneT TSO GmbH setzen sich aus mehreren Einzelunterlagen zusammen und sind wie folgt gegliedert:

- Unterlage A: Erläuterungsbericht

- Unterlage B: Raumverträglichkeitsstudie

- Unterlage C: Bericht zur überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen
mit Einschätzung zur Natura 2000-Verträglichkeit sowie der artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung

- Unterlage D: Alternativenvergleich

Die genannten Einzelunterlagen sind auf dieser Seite (s. Kasten rechts; bei mobiler Ansicht unten) abrufbar.

Mitarbeitende von TenneT überreichten die Planungsunterlagen für den südlichen Abschnitt der Ostniedersachsenleitung an die zuständigen Raumordnerinnen des ArL Braunschweig.   Bildrechte: J. Wachtel, ArL-BS
Mitarbeitende von TenneT und beauftragten Ingenieurbüros überreichten am 01.11.2023 die Planungsunterlagen für den südlichen Abschnitt der Ostniedersachsenleitung an die zuständigen Raumordnerinnen des ArL Braunschweig.

Die eingehenden Stellungnahmen wurden vom ArL Braunschweig ausgewertet und in Form zweier Erwiderungssynopsen aufbereitet: eine zu den eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Stellen inklusive der beteiligten Verbände und Vereinigungen sowie eine Synopse der Stellungnahmen der Öffentlichkeit in anonymisierter und zusammenfassender Form. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorgesehen.

Die in diesen Erwiderungssynopsen enthaltenen Anregungen und Bedenken, die sich auf wesentliche Inhalte des Vorhabens beziehen, wurden gemäß § 10 Abs. 7 NROG im Rahmen eines Erörterungstermins am 14.03.2024 behandelt. Der Teilnehmerkreis des Erörterungstermins beschränkte sich auf die in § 10 Abs. 7 NROG aufgezählten Stellen.

Die Erwiderungssynopsen sowie auch die Präsentationsfolien und das Protokoll des Erörterungstermins sind auf dieser Website veröffentlicht (rechte Spalte auf dieser Seite; bei mobiler Ansicht unten).

Weiterführende Informationen zum Projekt mit Unterlagen der Antragskonferenz zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen finden Sie auch auf unserer Projektseite zur RVP ONiL.

Die RVP schließt mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u. a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und zu welchem Ergebnis die Prüfung der Standort- und Trassenalternativen geführt hat. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die die 380 kV-Leitung von Stadorf nach Wahle betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen.



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