Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
Flurbereinigung Berka
Öffentliche Bekanntmachung vom 22.01.2025:
- Öffentliche Bekanntmachung vom 22.01.2025 - Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung - Download (PDF, 1,37 MB)
- Überleitungsbestimmungen - Download (PDF, 4,39 MB)
- nachbarrechtliche Bestimmungen - Download (PDF, 0,99 MB)
- Übersichtskarte - Neuer Bestand - Download (PDF, 0,63 MB)
GIS-Daten: Die "Neuen Flurstücke" als Shapefile zur Verwendung in einem GIS-Programm (Stand: 01/2025)
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
04.03.2025
Ansprechpartner/in:
Patrick Wolter
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-215