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Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
04.03.2025

Ansprechpartner/in:
Patrick Wolter

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-215

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