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Anordnung zur 1. Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung

Flurbereinigung Trögen


Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Trögen wird die erste Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung zum 01. August 2025 angeordnet. Die Landabfindung besaß durch Änderungswünsche Änderungs- bzw. Verbesserungspotenzial, die mit dieser Änderung umgesetzt werden. Um den Beteiligten die Vorteile dieser Änderung zukommen zu lassen, wird durch Anordnung vom 15.07.2025 die vorläufige Besitzeinweisung abgeändert.

Die neuen Flächen sind vor Ort abgesteckt worden. Der tatsächliche Übergang der Flächen ist in den Überleitungsbestimmungen vom 28.04.2025 geregelt, welche weiterhin gültig sind. Auch die nachbarrechtlichen Bestimmungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Bei dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft können die Unterlagen nach telefonischer Absprache ebenfalls eingesehen werden.


 

Öffentliche Bekanntmachung vom 15.07.2025

 

GIS-Daten: Die "Neuen Flurstücke" als Shapefile zur Verwendung in einem GIS-Programm (Stand: 07/2025)

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.07.2025
zuletzt aktualisiert am:
17.07.2025

Ansprechpartner/in:
Nico Wienrich

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551-5074 262

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