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Die "Vereinfachte Flurbereinigung Sossmar" wird bendet.

Mit der Schlussfeststellung schließt das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig das Flurbereinigungsverfahren ab.


Mit der Schlussfeststellung schließt das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig das Flurbereinigungsverfahren Sossmar ab. Das Verfahren endet, wenn die Schlussfeststellung unanfechtbar geworden ist und der Teilnehmergemeinschaft zugestellt wurde.

Die Schlussfeststellung sieht das Erlöschen der Teilnehmergemeinschaft vor.

Die öffentliche Bekanntmachung der Schlussfeststellung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung.

Für die Landwirtschaft haben sich durch die Flurbereinigung mit der Verbesserung des Wirtschaftswegenetzes und der Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Flächen viele Vorteile ergeben. Die Belange des Naturschutzes konnten durch Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Zu künftigen Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen wurde mit Unterstützung des Amtes für regionale Landesentwicklung ein Realverband gegründet. Mit dem Flurbereinigungsplan wurden die gemeinschaftlichen Anlagen von der Gemeinde Hohenhameln an den Realverband Sossmar in Eigentum und Unterhaltung übertragen.

Die rund 66 Maßnahmen, die im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen dargestellt sind, wurden von der Teilnehmergemeinschaft hergestellt. Dazu gehören
  • der Ausbau von Wegen auf einer Länge von 7,7 km,
  • der Rückbau von Wegen auf einer Länge von 2,5 km
  • der Rückbau von Wegen auf einer Läne von 1,8 km
  • und die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen wie Gewässerrandstreifen, Streuobstwiesen, Gehölze und halbruderale Staudenfluren auf Flächen von insgesamt 6,5 ha
Darüber hinaus konnten durch Bodenmanagement rund 10,7 ha zur Verbesserung der Gewässerökologie des Bruchgrabens bereitgestellt werden.

Die Aufnahme des Verfahrens In das Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen im Jahr 2010 war das Startsignal zur Anordnung im Jahr 2011.
Gebietskarte der Flurbereinigung Soßmar   Bildrechte: LGLN / ArL-BS
Gebietskarte der Flurbereinigung Soßmar
Zur Verfahrensübersicht gelangen Sie hier
Von der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauter Feldweg.   Bildrechte: T. Schuldt

Von der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauter Feldweg.

Öffentliche Bekanntmachung der Schlussfeststellung vom 20.11.2025

Hinweise

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.


Dokument zun Download

  Schlussfeststellung vom 20.11.2025
(PDF, 0,06 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2025

Ansprechpartner/in:
Herr Schuldt

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2108

www.arl-bs.niedersachsen.de

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