Die "Vereinfachte Flurbereinigung Sossmar" wird bendet.
Mit der Schlussfeststellung schließt das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig das Flurbereinigungsverfahren ab.
Die rund 66 Maßnahmen, die im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen dargestellt sind, wurden von der Teilnehmergemeinschaft hergestellt. Dazu gehören
- der Ausbau von Wegen auf einer Länge von 7,7 km,
- der Rückbau von Wegen auf einer Länge von 2,5 km
- der Rückbau von Wegen auf einer Läne von 1,8 km
- und die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen wie Gewässerrandstreifen, Streuobstwiesen, Gehölze und halbruderale Staudenfluren auf Flächen von insgesamt 6,5 ha
Die Aufnahme des Verfahrens In das Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen im Jahr 2010 war das Startsignal zur Anordnung im Jahr 2011.
Von der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauter Feldweg.
Hinweise
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.11.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Schuldt
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2108

