Vereinfachte Flurbereinigung Soßmar
Flurbereinigung nach §86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Aktuelles
Bekanntgabe der Schlusssfeststellung
Ältere Artikel zum Flurbereinigungsverfahren Soßmar
- 09.04.2024 Bekanntgabe des Nachtrags 3 zum Flurbereinigungsplan
- 12.05.2023 Vorzeitige Ausführungsanordnung
- 17.11.2022 Bekanntgabe des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan
- 29.10.2018 Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
- 30.04.2018 Auslegung der Wertermittlung für nachträglich zum Verfahren zugezogene Flurstücke
- 12.01.2018 Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
- 08.08.2017 Vorläufige Besitzeinweisung für das Teilgebiet 2
- 06.03.2017 3. Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Ziel des Verfahrens ist die Übertragung der im gemeindlichen Eigentum befindlichen Wege und Gräben auf einen noch zu gründenden Realverband Soßmar, die bestehenden Probleme in der Wegeführung und -befestigung zu lösen, die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen durch Zusammenlegung langfristig zu sichern und Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes durchzuführen.
Zur Fließgewässerentwicklung des Bruchgrabens und gleichzeitig für den Hochwasserschutz ist im Zuziehungsgebiet südlich des Bruchgrabens die Ausweisung eines 10m breiten Gewässerrandstreifens vorgesehen.Durch eine im Anschluss geplante Bepflanzung am Gewässer und die dadurch einhergehende Beschattung und Verdrängung des Schilfbewuchses Soll der Wasserabfluss verbessert werden. Die landwirtschaftlichen Flächen am Bruchgraben werden hierdurch profitieren, da die Dränagen die Flächen auch in den Sommermonaten sicher entwässern können.
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Zeitlicher Ablauf (Stand: 2023): |
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Anordnung |
2011 |
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Wertermittlung |
2013 |
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Ausbauplan |
2013 |
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Vorläufige Besitzeinweisung |
2017 |
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Flurbereinigungsplan |
2018 |
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Ausführungsanordnung |
2023 |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
2023 |
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Grundbuchberichtigung |
2024 |
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Schlussfeststellung |
2025 |
Von der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauter Feldweg.
Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.
In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.10.2023
zuletzt aktualisiert am:
26.11.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Schuldt
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2108

