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Vereinfachte Flurbereinigung Soßmar

Flurbereinigung nach §86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


Die Feldmark von Soßmar.   Bildrechte: Klaus Hermann / ArL Braunschweig
Die Feldmark von Soßmar.

Aktuelles

Bekanntgabe der Schlusssfeststellung

Mit der Schlussfeststellung schließt das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig das Flurbereinigungsverfahren Sossmar ab. Das Verfahren endet, wenn die Schlussfeststellung unanfechtbar geworden ist und der Teilnehmergemeinschaft zugestellt wurde.

Die Schlussfeststllung sieht as Erlöschen der Teilnehmergemeinschaft vor.

Gebietskarte der Flurbereinigung Soßmar   Bildrechte: LGLN / ArL-BS
Das Gebiet der Flurbereinigung Soßmar hat eine Fläche von rund 865 ha.

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Ziele:

Ziel des Verfahrens ist die Übertragung der im gemeindlichen Eigentum befindlichen Wege und Gräben auf einen noch zu gründenden Realverband Soßmar, die bestehenden Probleme in der Wegeführung und -befestigung zu lösen, die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen durch Zusammenlegung langfristig zu sichern und Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes durchzuführen.
Zur Fließgewässerentwicklung des Bruchgrabens und gleichzeitig für den Hochwasserschutz ist im Zuziehungsgebiet südlich des Bruchgrabens die Ausweisung eines 10m breiten Gewässerrandstreifens vorgesehen.Durch eine im Anschluss geplante Bepflanzung am Gewässer und die dadurch einhergehende Beschattung und Verdrängung des Schilfbewuchses Soll der Wasserabfluss verbessert werden. Die landwirtschaftlichen Flächen am Bruchgraben werden hierdurch profitieren, da die Dränagen die Flächen auch in den Sommermonaten sicher entwässern können.



Zeitlicher Ablauf (Stand: 2023):

Anordnung

2011

Wertermittlung

2013

Ausbauplan

2013

Vorläufige Besitzeinweisung

2017

Flurbereinigungsplan

2018

Ausführungsanordnung

2023

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

2023

Grundbuchberichtigung

2024

Schlussfeststellung

2025


Von der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauter Feldweg. Bildrechte: T. Schuldt

Von der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauter Feldweg.

Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.

  Vollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

  Einzelvollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.

  Merkblatt Datenschutz Flurb-BSVTGSON
(PDF)

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.10.2023
zuletzt aktualisiert am:
26.11.2025

Ansprechpartner/in:
Herr Schuldt

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2108

www.arl-bs.niedersachsen.de

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