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Flurbereinigung Förste-Nienstedt

Schlussfeststellung


 

Öffentliche Bekanntmachung vom 06.06.2025

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

  Bildrechte: ArL Braunschweig

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2025

Ansprechpartner/in:
Lars Kilian

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-205

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