Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Flurbereinigung Hattorf am Harz
Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung
Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 25.06.2024
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.06.2024
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2025
Ansprechpartner/in:
Günter Pamin
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger str.40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-242
Fax: 0551/5074-202