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Flurbereinigung Hattorf am Harz

Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung


 

Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 25.06.2024



Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Hattorf am Harz erhalten Sie HIER.



Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2024
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2025

Ansprechpartner/in:
Günter Pamin

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger str.40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-242
Fax: 0551/5074-202

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