Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Flurbereinigung Tettenborn
IV. Anordnung - Änderung des Verfahrensgebietes, Anmeldung unbekannter Rechte, Feststellung Wertermittlung
Öffentliche Bekanntmachung vom 25.04.2024
A: IV. Anordnung, Zuziehung von Flurstücken zum Verfahrensgebiet
B: Anmeldung unbekannter Rechte
C: Feststellung der Wertermittlung
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.04.2024
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Heimfried Kunze
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str.40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-240
Fax: 0551/5074-202