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Flurbereinigung Tettenborn

IV. Anordnung - Änderung des Verfahrensgebietes, Anmeldung unbekannter Rechte, Feststellung Wertermittlung


 

Öffentliche Bekanntmachung vom 25.04.2024

A: IV. Anordnung, Zuziehung von Flurstücken zum Verfahrensgebiet
B: Anmeldung unbekannter Rechte
C: Feststellung der Wertermittlung



Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Tettenborn erhalten Sie HIER.



Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2024
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Heimfried Kunze

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str.40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-240
Fax: 0551/5074-202

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