Aktuelles
Flurbereinigung Tettenborn
Die Flurbereinigung TETTENBORN wurde am 27.04.2009 durch Beschluss des Amtes für Landentwicklung Göttingen nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als Unternehmensverfahren eingeleitet.
Zweck des Verfahrens ist die Bereitstellung der notwendigen Flächen für die Verlegung der Bundesstraße 243 von südlich der Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) bis Landesgrenze Niedersachsen / Thüringen. Die neue Trasse der Bundesstraße ist mittlerweile fertiggestellt
Die Verlegung der Bundesstraße 243 in den Gemarkungen Tettenborn und Steina hat zu Durchschneidungen von wirtschaftlich zusammenhängenden Flächen geführt. Dabei sind unwirtschaftliche Grundstücksformen entstanden, daraus resultierende Nachteile sollen im Rahmen der Flurbereinigung gemildert und ausgeglichen werden. Die notwendigen Flächen für die Bundesstraße wurden vollständig vom Unternehmenstrager, der Straßenbauverwaltung in Form von Ersatzland vorgehalten.
Über das Instrument Bodenordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gestärkt und damit die Existenz der örtlichen Landwirtschaft langfristig gesichert werden.
Aufgrund der Verlegung der Bundesstraße musste das Wege- und Gewässernetz neu aufgestellt werden, die Kosten dafür hat fast vollständig die Straßenbaubehörde übernommen.
2017 wurde der Realverband „Feldmarkinteressentenschaft Tettenborn“ gegründet. Im Rahmen der Flurbereinigung werden ihm
die Wirtschaftswege und Gewässer aus der Gemarkung Tettenborn übertragen.
Das gesamte Verfahrensgebiet wurde neu aufgemessen. Das daraus entstandene Kartenwerk ist Grundlage für die neue Einteilung der landwirtschaftlichen Flächen.
Zur Vorbereitung der so genannten „vorläufigen Besitzeinweisung“ begannen ab August 2021 Gespräche mit allen am Flurbereinigungsverfahren Tettenborn beteiligten Grundeigentümern auf Grundlage des § 57 FlurbG „Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind alle Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören.“
Die Formulierung des Gesetzestextes macht deutlich, dass anlässlich des Wunschtermins keine Zusagen über die endgültige Neueinteilung gemacht werden können, sondern dass es nur darauf ankommt die Wünsche aller Eigentümer kennen zu lernen.
Zum Termin für die Entgegennahme der Abfindungswünsche (Plan-wunschtermin) wurden alle Eigen-tümer jeweils zu Einzelgesprächen eingeladen, dabei wurde jedem Teilnehmer genügend Zeit einge-räumt um möglichst umfänglich über eine neue Zuteilung der Eigentumsflächen zu reden. Das Ergebnis wurde in einer Niederschrift festgehalten.
Nachdem alle Teilnehmer ihren Abfindungswunsch abgegeben hatten, konnte die Neueinteilung geplant werden. Hierfür ist allein die Flurbereinigungsbehörde verantwortlich. Andere Stellen, ins-besondere der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sind daran nicht beteiligt.
Mit Wirkung vom 23.12.2021 ist die vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG für das Flur-bereinigungsverfahren Tettenborn angeordnet worden, allen Beteiligten sind ihre Unterlagen auf dem Postweg zugesandt worden, dabei enthalten ist u.a. eine Übersichtskarte mit den Flächen der neuen Zuteilung. Ebenso sind die neuen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden, an den Holzpflöcken befinden sich die Ordnungsnummer der einzelnen Beteiligten.
Zusätzlich sind die Zuteilungskarten auf dieser Internetseite mit eingestellt worden, um aufgrund der Pandemie Ihnen möglichst viele Informationen kontaktlos zu bieten.
Der tatsächliche „Umzug“ auf die neuen Flächen ist in den Überleitungsbestimmungen geregelt und findet je nach Ackerfrucht nach der Ernte im Sommer 2022 statt.
Projektleitung | Sachbearbeitung |
Susanne Hummel | Herr Heimfried Kunze |
Tel.: 0551/5074-249 | Tel.: 0551/5074-240 |
weitere Informationen:
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
Öffentliche Bekanntmachung vom 17.12.2021
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Heimfried Kunze
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str.40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-240
Fax: 0551/5074-202