Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Flurbereinigung Trögen
1. Anordnung
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Trögen erfolgt mit dem 19.02.2025 auf Grundlage des §8(1) Flurbereinigungsgesetz die Änderung des festgesetzten Verfahrensgebietes. Mehrere Flurstücke werden zugezogen oder ausgeschlossen. Das festgesetzte Gebiet umfasst neu ca. 254 ha Verfahrensflächen (zuvor 268 ha Verfahrensfläche). Die Begründung des Beschlusses sowie die betroffenen Flurstücke können Sie der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen. Weiterer Inhalte ist die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte sowie die Feststellung der Wertermittlung der neu zugezogenen Flurstücke.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung.
Öffentliche Bekanntmachung vom 19.02.2025
- Öffentliche Bekanntmachung vom 19.02.2025 - 1. Anordnung - Download (PDF, 1,14 MB)
- Gebietskarte - 1. Anordnung - Download (PDF, 5,16 MB)
Projektleiter: | Sachbearbeiter: |
Herr Christian Meyer | Herr Nico Wienrich |
Tel.: 0551-5074-247 | Tel.: 0551-5074-262 |
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.02.2025
Ansprechpartner/in:
Nico Wienrich
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551-5074 262