Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Flurbereinigung Westerhof
Plangenehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Öffentliche Bekanntmachung vom 18.07.2024
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.07.2024
Ansprechpartner/in:
Marc Hensel
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str. 40
37083 Göttingen