Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Wertermittlungsverfahren - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Flurbereinigung Trögen
In der Zeit vom 21.10. bis 05.11.2024 konnten Auskünfte und Einwendungen am Dienstsitz des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig – Geschäftsstelle Göttingen eingeholt bzw. erhoben werden. Auslegung der Wertermittlungsergebnisse im Verfahrensgebiet vor Ort erfolgte am 06.11.2024 im Feuerwehrgerätehaus Trögen / Üssinghausen.
Ebenfalls am 06.11.2024 im Feuerwehrgerätehaus Trögen / Üssinghausen fand der Erläuterungstermin der Ergebnisse der Wertermittlung nach §32(2) FlurbG statt, in welchem noch einmal Einwendungen vorgebracht werden konnten.
Weitere Informationen entnehmen Sie der öffentlichen Bekanntmachung und Wertermittlungskarte
Öffentliche Bekanntmachung vom 04.12.2024
Wertermittlungskarten:
- Wertermittlungskarte - Blatt 1 - Download (PDF, 4,27 MB)
- Wertermittlungskarte - Blatt 2 - Download (PDF, 4,10 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.12.2024
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2025
Ansprechpartner/in:
Nico Wienrich
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551-5074 262