Artikel-Informationen
erstellt am:
17.09.2024
zuletzt aktualisiert am:
18.09.2024
Braunschweig. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig beginnt am
19. September 2024 offiziell mit der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel.
Für die Rückholung sind verschiedene Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage notwendig, damit die durch den Gesetzgeber beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) den Atommüll bergen und die Schachtanlage Asse II gemäß Atomgesetz unverzüglich stilllegen kann.
Zu den raumordnerisch zu prüfenden Maßnahmen zählen die Errichtung eines neuen Rückholschachtes sowie eines Gebäudekomplexes mit Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager, die Ertüchtigung und Kappung der Kreisstraße K 513 und die Anbindung eines 110-kV-Erdkabels.
Digitale Möglichkeiten der Beteiligung
Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Vom 19. September bis zum 18. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Vorzugsweise kann hierfür eine digitale Beteiligungsplattform genutzt werden: www.beteiligung-landesplanung.de/rvp-asse.
Darüber hinaus ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail an rvp-asse@arl-bs.niedersachsen.de oder schriftlich an das ArL Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig zu senden.
Einsichtnahme in Braunschweig und Remlingen möglich
Die Verfahrensunterlagen können im genannten Zeitraum auch beim ArL Braunschweig und in der Infostelle Asse in Remlingen eingesehen werden.
ArL Braunschweig: Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig
Öffnungszeiten: Mo. – Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr; Fr. 8:30 – 12:00 Uhr
Infostelle Asse: Am Walde 1, 38319 Remlingen
Öffnungszeiten: Mi. und Do. 10:00 – 17:00 Uhr
Die eingehenden Stellungnahmen werden vom ArL Braunschweig ausgewertet und in Form einer Synopse aufbereitet. Diese wird auf der Internetseite des ArL Braunschweig veröffentlicht. Eine individuelle Rückmeldung auf die eingegangenen Äußerungen erfolgt jedoch nicht.
Weitere Informationen finden Sie ab dem 19. September unter: www.arl-bs.niedersachsen.de/rvp-asse-beteiligung.
Hintergrund
In der Raumverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob ein geplantes Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung übereinstimmt. Ergebnis der RVP ist die so genannte Landesplanerische Feststellung. Diese muss bei dem/den anschließenden Zulassungsverfahren, in denen das Vorhaben am Ende genehmigt wird, berücksichtigt werden. Anders als eine Planfeststellung kann die Landesplanerische Feststellung als Ergebnis der RVP nicht unmittelbar gerichtlich überprüft werden, da sie einen gutachterlichen Charakter hat.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.09.2024
zuletzt aktualisiert am:
18.09.2024