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Vereinfachte Flurbereinigung Großes Moor

Verfahren nach §86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


Blick von der Brücke "Westerbecker Weg" auf den Moorkanal   Bildrechte: T. Schuldt
Blick von der Brücke "Westerbecker Weg" auf den Moorkanal
Ziele:


Die vereinfachte Flurbereinigung dient zur verbesserten Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen durch Ausbau von Wirtschaftswegen auf alter Trasse, zur Verbesserung der Besitz- und Bewirtschaftungsstruktur durch Zusammenlegung der Grundstücke, dem Flächenankauf für den Moorschutz, zu Maßnahmen zur Wiedervernässung im NSG Großes Moor und dem Ausbau von Radwegen zur Verbesserung der Kulturlandschaft


Gebiet der   Bildrechte: ArL-BS, LGN
Gebiet der "Vereinfachten Flurbereinigung Großes Moor".

Zeitlicher Ablauf (Stand: 2025):

Anordnung

2018

Wertermittlung

2020

Plan nach § 41 FlubG

2020

Vorläufige Besitzeinweisung

2024

Flurbereinigungsplan

2025

Ausführungsanordnung

2027

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

2027

Grundbuchberichtigung

2029

Schlussfeststellung

2030


Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.

  Vollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

  Einzelvollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.

  Merkblatt Datenschutz Flurb-BSVTGSON
(PDF)

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2025

Ansprechpartner/in:
Herr Carsten Bodenstedt

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2093
Fax: 0531 / 484-2130

arl-bs.niedersachsen.de

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