Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.
Vereinfachte Flurbereinigung Großes Moor
Verfahren nach §86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Artikel:
13.11.2025 Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
01.10.2024 Vorläufige Besitzeinweisung in die neuen Flächen
20.09.2021 2. Änderung des Plans nach §41 FlurbG
30.10.2020 Genemigung des Plans nach §41 FlurbG
29.07.2020 4. Anordnung zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes
27.07.2020 Aufstellung des Plans nach §41 FlurbG
18.05.2020 Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
05.03.2020 Auslegung der Wertermittlungsergebnisse
28.08.2018 Wahl der Vorstandsmitglieder
04.06.2018 Informierung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer
20.10.2016 Vorbereitung des Verfahrens, Arbeitskreissitzungen
Die vereinfachte Flurbereinigung dient zur verbesserten Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen durch Ausbau von Wirtschaftswegen auf alter Trasse, zur Verbesserung der Besitz- und Bewirtschaftungsstruktur durch Zusammenlegung der Grundstücke, dem Flächenankauf für den Moorschutz, zu Maßnahmen zur Wiedervernässung im NSG Großes Moor und dem Ausbau von Radwegen zur Verbesserung der Kulturlandschaft
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Zeitlicher Ablauf (Stand: 2025): |
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Anordnung |
2018 |
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Wertermittlung |
2020 |
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Plan nach § 41 FlubG |
2020 |
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Vorläufige Besitzeinweisung |
2024 |
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Flurbereinigungsplan |
2025 |
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Ausführungsanordnung |
2027 |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
2027 |
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Grundbuchberichtigung |
2029 |
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Schlussfeststellung |
2030 |
In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.11.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Carsten Bodenstedt
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2093
Fax: 0531 / 484-2130

