zur Feststellung der Wertermittlungsergebisse vom 23.10.2023.
Beschleunigte Zusammenlegung Rhume Süd
Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens
Mit Beschluss des Amtes für regionale Landesentwicklung – Geschäftsstelle Göttingen vom 06. Dezember 2022 wurde das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren „Rhume Süd“ für Teile der Gemarkungen Rüdershausen und Rhumspringe eingeleitet.
Das Verfahren umfasst 118 ha mit ca. 80 Grundstückseigentümern und betrifft ausschließlich Flächen im Naturschutzgebiet Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche, das Teil des FFH-Gebietes Nr. 134 „Sieber, Oder, Rhume“ ist.
Anlass für dieses Verfahren sind Planungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zur Neustrukturierung der Eigentumsverhältnisse im Naturschutzgebiet.
Das ursprüngliche Ziel für die Eigentumsflächen des Landes im Naturschutzgebiet (ca. 465 ha) bestand darin, durch natürliche Sukzession Auwald zu erzeugen und abseits der Rhume intensiv genutzte Flächen zu extensivieren.
In der Vergangenheit hat sich eine Vielzahl der angekauften Flächen jedoch nicht im Sinne dieser Ziele entwickelt.
Der NLWKN hat daher nach neuen Wegen gesucht, die naturschutzfachlichen Ziele im Naturschutzgebiet besser umzusetzen.
Nach der Förderrichtlinie „Landschaftspflege und Gebietsmanagement“ wurde das Projekt „Grüne Flächenbewirtschaftung in der Rhumeaue“ initiiert.
Gemeinsam mit Partnern aus der Landwirtschaft, den örtlichen Landvolkverbänden und mit Unterstützung der unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Göttingen und Northeim sollte im Rahmen eines sogenannten „Runden Tisches“ eine erfolgreiche naturschutzfachliche Entwicklung entlang der Rhume, der Eller und des Gillersheimer Bachtals erreicht werden.
Dazu sollen gezielt Flächen des Landes in die prioritären Bereiche des Naturschutzes (zumeist die „erste Lage“ an den Gewässern) getauscht werden, um die Eigenentwicklung der Gewässer zu fördern.
Ziel ist die Schaffung von durchgängigen Gewässerrandstreifen, die Förderung von Lebensraumtypen des FFH-Gebietes und die extensive Bewirtschaftung der Grünlandbereiche.
Im Zuge der Gespräche am „Runden Tisch“ wurde für die Erreichung dieser Ziele wiederholt der Einsatz von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz diskutiert.
Hierbei war schnell klar, dass dafür keine sogenannte klassische Flurbereinigung in Frage kommt.
Es wurden zunächst drei Bereiche identifiziert, in denen mit Hilfe von sogenannten „Beschleunigten Zusammenlegungen“ größere Zonen bearbeitet und Gewässerrandstreifen oder Uferbereiche in das Eigentum des NLWKN überführt werden könnten.
Das Verfahren „Rhume-Nord“, welches westlich von Lindau liegt, wurde 2019 eingeleitet. Im Jahr 2023 konnte der Zusammenlegungsplan vorgelegt und das Liegenschaftskataster berichtigt werden. In diesem Verfahren konnten die angesetzten Ziele erfolgreich umgesetzt werden.
Zwei weitere Verfahren wurden in der Nähe von Rüdershausen konzipiert.
Das hauptsächlich die Gemarkung Lütgenhausen betreffende Verfahren Rhume Rüdershausen wurde 2021 eingeleitet. Hier laufen derzeit erste Gespräche mit den Eigentümern und den Flächenbewirtschaftern.
Als vorerst letztes Verfahren wurde nun das hier beschriebene Verfahren Rhume Süd eingeleitet.
Nach der nunmehr erfolgten Einleitung soll im Frühsommer 2023 die Wahl einer/eines Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft erfolgen.
Gleichzeitig sollen erste Gespräche mit den Grundeigentümern erfolgen, die 2025 zur sogenannten vorläufigen Besitzeinweisung führen sollen.
Nach Vorlage des Zusammenlegungsplanes, in dem alle Ergebnisse des Verfahrens zusammengefasst werden, soll das Verfahren im Jahr 2029 abgeschlossen werden.
Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass angestrebt wird, alle Flächenveränderungen nur mit Zustimmung der Eigentümer und auch der Bewirtschafter herbeizuführen.
Soweit entsprechende Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, können im Rahmen des Verfahrens auch Flächen an den NLWKN abgegeben werden.
Die Beteiligten erhalten in solchen Fällen eine den Marktpreisen entsprechende Geldentschädigung.
Bei Fragen zum geplanten Zusammenlegungsverfahren „Rhume Süd“ stehen die Mitarbeiter des Amtes für regionale Landentwicklung gerne telefonisch oder auch für einen persönlichen Termin zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner beim Amt für regionale Landesentwicklung:
Frank Scheidemann 0551 5074 237
Dorian Borchert 0551 5074 213
Astrid Aehnlich 0551 5074 221
weitere Informationen:
Öffentliche Bekanntmachung vom 06.12.2022 - Einleitungsbeschluss
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Frank Scheidemann
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
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Projektleiter
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Fax: 0551/5074-202