Die Unternehmensflurbereinigungen Bartolfelde und Osterhagen sind beendet
Die Schlussfeststellungen sind seit Anfang Dezember 2025 unanfechtbar.
Ziel der Verfahren war die Bereitstellung von Land für den Bau der Verkehrseinheit 2 der Bundesstraße 243 sowie die Vermeidung und Verminderung von Nachteilen durch den Bau des genannten Verkehrsabschnittes. Grundlage für die Unternehmensflurbereinigungen war der Planfeststellungsbeschluss vom 30.12.2005.
Mit den Schlussfeststellungen der beiden Unternehmensflurbereinigungsverfahren Bartolfelde und Osterhagen schließt das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - Geschäftsstelle Göttingen die genannten Verfahren ab, welche im Jahr 2006 angeordnet worden sind.
Damit erlöschen auch die beiden Teilnehmergemeinschaften, die mit der Verfahrenseinleitung gegründet wurden.
Innerhalb der beiden direkt aneinander liegenden Verfahren, mit einer summierten Verfahrensfläche von 1.643 ha, wurden ca. 120 ha Land für den Bau der Verkehrseinheit 2, sowie für Ausgleichs- und Ersatzflächen bereitgestellt. Weiter konnte durch die Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Flurbereinigungsverfahren den Nachteilen der Landeskultur abgeholfen werden. Zu diesen Maßnahmen zählen
· der Ausbau von Wirtschaftswegen auf 27,6 km Länge
· die Rekultivierung von Wirtschaftswegen auf 4,92 km Länge
· und die Herstellung von insgesamt 29 Ausgleichsmaßnahmen wie z.B. die Ausweisung von extensivem Grünland, von Gewässerrandstreifen oder von Obstbaumreihen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2025
zuletzt aktualisiert am:
18.12.2025

