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Flurbereinigung Kalefeld

Bildrechte: ArL Braunschweig
Gebiet der Flurbereinigung Kalefeld (Größe 435 ha)

Die vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 Flurbereinigungsgesetz ist mit Beschluss vom 14.11.2024 angeordnet worden.

Ziel der Flurbereinigung ist die Stärkung der Landwirtschaft durch Flächenarrondierungen, Möglichkeiten zur hangparallelen Bewirtschaftung und die Ertüchtigung des Wegenetzes an die heutigen maschinellen Herausforderungen.

Das ca. 435 ha große Verfahrensgebiet umfasst im Wesentlichen den westlichen Bereich der Gemarkung Kalefeld mit Ausnahme der Ortslagen und den Waldgebieten. Entlang des Eboldshäuser Bach sollen beidseitige Gewässerrandstreifen ausgewiesen werden, um den Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft (Düngeverbot an Gewässern) und dem Naturschutz (ökologische Gewässerentwicklung) aufzulösen.

Im Januar 2025 wird in einer Mitgliederversammlung der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt. Mit diesem Vorstand wird nach dem Konzept der Neugestaltungsgrundsätze der Wege- und Gewässerplan aufgestellt. Ab 2027 ist dann der Wegeausbau geplant.


Zeitlicher Ablauf :

Anordnung der Flurbereinigung

2024

Wertermittlung

2026

Plan n. § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan)

2026

Vorläufige Besitzeinweisung

2029

Flurbereinigungsplan

2031

Ausführungsanordnung

2033

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

2033

Grundbuchberichtigung

2034

Schlussfeststellung

2035


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Susanne Hummel

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Projektleiterin
Danziger Str.40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-249
Fax: 0551/5074-202

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