Flurbereinigung Kalefeld
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Gebiet der Flurbereinigung Kalefeld (Größe 435 ha)
Die vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 Flurbereinigungsgesetz ist mit Beschluss vom 14.11.2024 angeordnet worden.
Ziel der Flurbereinigung ist die Stärkung der Landwirtschaft durch Flächenarrondierungen, Möglichkeiten zur hangparallelen Bewirtschaftung und die Ertüchtigung des Wegenetzes an die heutigen maschinellen Herausforderungen.
Das ca. 435 ha große Verfahrensgebiet umfasst im Wesentlichen den westlichen Bereich der Gemarkung Kalefeld mit Ausnahme der Ortslagen und den Waldgebieten. Entlang des Eboldshäuser Bach sollen beidseitige Gewässerrandstreifen ausgewiesen werden, um den Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft (Düngeverbot an Gewässern) und dem Naturschutz (ökologische Gewässerentwicklung) aufzulösen.
Neben den zu leistenden Ausgleichsmaßnahmen werden weitere freiwillige Maßnahmen, Waldrand- und Gewässerrandstreifen im Umfang von 2,3 ha, zur Sicherung und Verbesserung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes umgesetzt.
Im Januar 2025 wurde in einer Mitgliederversammlung der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt. Mit diesem Vorstand wurde 2026 nach dem Konzept der Neugestaltungsgrundsätze der Wege- und Gewässerplan aufgestellt. In 2027 ist der erste Wegeausbau geplant, der landwirtschaftliche Ortsverbindungsweg zwischen Kalefeld und Eboldshausen.
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Zeitlicher Ablauf :
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Anordnung der Flurbereinigung
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2024
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Wertermittlung
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2026
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Plan n. § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan)
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2026
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Vorläufige Besitzeinweisung
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2029
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Flurbereinigungsplan
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2031
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Ausführungsanordnung
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2033
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters
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2033
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Grundbuchberichtigung
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2034
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Schlussfeststellung
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2035
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