Geplante Flurbereinigung Kalefeld
Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze
- Erfassung der Planungen anderer Behörden und Stellen § 5 FlurbG Absätze 2 und 3
- Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 Flurbereinigungsgesetz
In westlichen Teil der Gemarkung Kalefeld soll ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach den §§ 86 ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) durchgeführt werden.
Um eine zweckmäßige Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens gewährleisten zu können, werden nach § 38 FlurbG allgemeine Grundsätze für die Neugestaltung des in die Flurbereinigung einzubeziehenden Gebietes aufgestellt.
Diese allgemeinen Grundsätze dienen als Basis für die im Verfahrensgebiet anzustrebenden Maß-nahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird dann anschließend in einem aufzustellenden Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) konkretisiert und verbindlich durch Planfeststellung oder gegebenenfalls durch Plangenehmigung festgeschrieben.
Als Erörterungstermin zur endgültigen Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze mit den Trägern öffentlicher Belange und den nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz, sowie dem Bundesnaturschutz-gesetz anerkannten Naturschutzvereinigungen bieten wir Ihnen ab der 43. KW Einzelgespräche nach Vereinbarung an, in den Planungen, Belange oder Einwände Ihrerseits erörtert werden können.
Die Unterlagen zu den Neugestaltungsgrundsätzen stehen nachfolgend als PDF-Dokument zum Download bereit:
Projektleiterin: |
Sachbearbeiter |
Frau Susanne Hummel |
Herr Heimfried Kunze |
Tel.: 0551-5074-249 |
Tel.: 0551-5074-240
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