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Flurbereinigung Trögen

Einleitungsbeschluss


Mit dem 11.11.2020 ergeht der Beschluss zum Flurbereinigungsverfahren Trögen im Landkreis Northeim durch das Amt für regionale Landesentwicklung. Dies bedeutet den formellen Start des ca. 268 großen Verfahrens, welches sich über die Fluren 1, 2, 3, 4 und 5 der Gemarkung Trögen erstreckt.

Ziele des Verfahren sind die Stärkung und Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe durch effiziente Flächenzusammenlegung und Verbesserung des Erschließungsnetzes. Weiter soll die Bodenerosion der Hanglagen durch Anpassung der Bewirtschaftungsstruktur vermindert werden. Zusätzlich sollen neben den Ausgleichsmaßnahmen, welche die geplanten Umstrukturierungen des Wegenetzes kompensieren, auch weitere ökologische Maßnahmen durchgeführt werden, die den Landschaftsraum aufwerten. Zu nennen sind hier beispielsweise Waldumbau und Waldrandgestaltung, Gewässerrandstreifen oder Biotopvernetzungselemente.

Mehr Informationen entnehmen Sie der öffentlichen Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung vom 11.11.2020

Inhalt:
- Beschluss (Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung Trögen)
- Bestimmungen über Nutzungsänderungen im Flurbereinigungsgebiet
- Bestimmungen über das Betreten der Grundstücke
- Ermittlung des Dauergrünlandstatus
- Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
- Gebietskarte



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