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Öffentliche Bekanntmachung -Feststellung der Wertermittlungsergebnisse-

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse


Flurbereinigung Erse-Wipshausen Braunschweig, 12.12.2023
Landkreis Peine
Az.: 4.1.1 611 2654 – 05.06

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

I. Feststellung

Im Flurbereinigungsverfahren Erse-Wipshausen, Landkreis Peine, wurde nach den § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.

II. Änderungen gegenüber der Auslegung:

Es wurden keine Änderungen an der Wertermittlung vorgenommen.

III. Begründung:

Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach der Maßgabe der §§ 27ff FlurbG bewertet worden.

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 27.11.2023 in der Zeit von 9:00-13:00 Uhr und von 14:00-16:30 Uhr im Sporthaus Wipshausen, Mühlenring 3 in 31234 Wipshausen für alle Beteiligten bzw. Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zur Einsichtnahme ausgelegen.

Weiterhin lagen die Wertermittlungskarten und der Wertermittlungsrahmen zur Einsichtnahme ab dem 25.10.2023 zur Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Edemissen aus. Weitere Informationen zur Wertermittlung wurden ab dem 26.10.2023 auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig veröffentlicht.

Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 27.11.2023 ab 16:30 Uhr im Sporthaus Wipshausen, Mühlenring 3 in 31234 Wipshausen stattgefunden. In diesem Termin bestand ebenfalls Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen.

Es wurden keine Einwendungen vorgetragen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Satz 3 FlurbG sind erfüllt.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig, einzulegen.

Im Aufrage

Hermann -S-



Download:

Erse-Wipshausen_Gebietskarte_zu_Anordnung_1   Bildrechte: ArL-BS
Erse-Wipshausen_Gebietskarte
Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.

  Vollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

  Einzelvollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.

  Merkblatt Datenschutz Flurb-BSVTGSON
(PDF)

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.12.2023
zuletzt aktualisiert am:
12.01.2024

Ansprechpartner/in:
Sascha Woblewski

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2119
Fax: 0531 / 484-2130

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