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Öffentliche Bekanntmachung -Ladung-

Einsichtnahme und Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung


Bearbeitet von Karin Persitzky

Flurbereinigung Erse-Wipshausen Braunschweig, 25.10.2023
Landkreis Peine
Az.: 4.1.1 611 2654 – 05.04

Öffentliche Bekanntmachung

- Ladung -

Im Flurbereinigungsverfahren Erse-Wipshausen, Landkreis Peine, wurde nach den §§ 27 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), der Wert der alten Grundstücke als Grundlage für den Flurbereinigungsplan bewertet.


Hierfür sind gemäß § 28 Abs. 1 FlurbG und einem Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Erse-Wipshausen die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794) zugrunde gelegt worden.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 FlurbG werden

im Sporthaus Wipshausen, Mühlenring 3 in 31234 Edemissen/Wipshausen
am Montag, den 27.11.2023 von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr

zur Einsichtnahme für alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ausgelegt. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Auskunftserteilung und Erläuterung der Wertermittlung zur Verfügung.

Die Wertermittlungskarten sowie der Wertermittlungsrahmen liegen außerdem für die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ab dem 1. Tag dieser Bekanntmachung im Bauamt (Zimmer 7) der Gemeinde Edemissen, Oelheimer Weg 1, 31234 Edemissen, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus. Die Nachweise können darüber hinaus im ArL Braunschweig, Dienstgebäude Wilhelmstr. 3, 38100 Braunschweig, (Zimmer 309) - ebenfalls zu den Öffnungszeiten - eingesehen werden.

Gleichzeitig werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu dem am gleichen Tage und am selben Ort stattfindenden

Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung

am Montag, den 27.11.2023 um 16:30 Uhr

geladen.
In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert und Einwendungen gegen die Wertermittlung entgegengenommen (§ 32 FlurbG).
Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung des Termins verhindert sein, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Vertreter muss sich durch eine beglaubigte Vollmacht ausweisen können. Die dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bereits vorliegenden gültigen Vollmachten gelten weiter. Vordrucke zur Erteilung einer Vollmacht sowie alle öffentlichen Bekanntmachungen zum Flurbereinigungsverfahren werden auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung bereitgestellt:

https://www.arl-bs.niedersachsen.de/startseite/foerderung_projekte/flurbereinigung/im_landkreis_peine/vereinfachte-flurbereinigung-erse-wipshausen-226099.html

Versäumt ein Beteiligter den Termin, muss er etwaige Einwendungen umgehend dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse schriftlich mitteilen.

Im Auftrage - S -


Download:

Erse-Wipshausen_Gebietskarte_zu_Anordnung_1   Bildrechte: ArL-BS
Erse-Wipshausen_Gebietskarte
Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.

  Vollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

  Einzelvollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.

  Merkblatt Datenschutz Flurb-BSVTGSON
(PDF)

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2023
zuletzt aktualisiert am:
12.01.2024

Ansprechpartner/in:
Sascha Woblewski

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2119
Fax: 0531 / 484-2130

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