ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Ladung zur Vorlage des Nachtrages 1
zum Flurbereinigungsplan der Flurbereinigung Soßmar
Für die betroffenen Beteiligten und Nebenbeteiligten der vereinfachten Flurbereinigung Soßmar, Landkreis Peine 211, erfolgt die Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan nach § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) durch den Anhörungstermin am
Montag, den 12.12.2022 um 11:00 Uhr
im Großen Sitzungssaal im
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig,
Wilhelmstraße 3, 38100 Braunschweig.
Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan Soßmar liegt zur Einsichtnahme für die vom Nachtrag betroffenen Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) vorab am selben Tag,
in der Zeit von 9:00 – 10:45 Uhr
an gleicher Stelle aus.
In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung zur Auskunftserteilung und Erläuterung über Fragen zum Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan zur Verfügung.
Der textliche Teil des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan liegt außerdem für die Beteiligten ab dem 1. Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Wilhelmstraße 3, 38100 Braunschweig, im Raum 320 für 2 Wochen zur Einsichtnahme zu den jeweiligen Öffnungszeiten aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter 0531/484-2084 gebeten.
Jeder durch den Nachtrag 1 betroffene Teilnehmer des Verfahrens bekommt einen Auszug des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan zugestellt.
Widersprüche gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan können zur Vermeidung des Ausschlusses nur berücksichtigt werden, wenn sie in dem o.a. Anhörungstermin vorgebracht werden (Ausschlusstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG).
Nach den §§ 114 und 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von den Beteiligten angenommen wird, dass sie mit den Festlegungen des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplane einverstanden sind, sofern sie nicht zum Anhörungstermin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären.
Soweit sich Grundeigentümer -auch Miteigentümer oder Erbbauberechtigte- oder Nebenbeteiligte durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen letztere eine amtlich beglaubigte schriftliche Vollmacht vorweisen. Bereits vorliegende Vollmachten gelten weiter.
Hinweis: Beteiligte bzw. Nebenbeteiligte, die mit den Festsetzungen und Regelungen des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplanes einverstanden sind, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Franz
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Download: Ladung Nachtrag1 Soßmar.pdf
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Artikel-Informationen
erstellt am:
18.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Julia Franz
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2084
Fax: 0531 / 484-2130