Das Amt für regionale Landesentwicklung hat das Wertermittlungsverfahren in der Unternehmensflurbereinigung B4-Rötgesbüttel mit der Feststellung der Wertermittlung abgeschlossen.
DIE TAUSCHWERTE FÜR DIE IN DAS VERFAHREN EINGEBRACHTEN GRUNDSTÜCKE STEHEN NUN FEST.
Mit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung vom 26.11.2021 ist das Wertermittlungsverfahren für die Unternehmensflurbereinigung B4-Rötgesbüttel abgeschlossen.
Die Tauschwerte für die in das Verfahren eingebrachten Grundstücke stehen damit fest.
Der Wertermittlungsrahmen wurde in Anlehnung an das angrenzende Flurbereinigungsverfahren B4-Meine aufgestellt, wobei Besonderheiten des Flurbereinigungsgebietes eingeflossen sind.
Die Wertermittlung basiert auf den Ergebnissen der Bodenschätzung des Finanzamts Gifhorn. Im Wertermittlungsrahmen sind die Höhe von Zu- oder Abschlägen festgelegt, mit denen die örtlichen Besonderheiten, die die Tauschwerte der Grundstücke beeinflussen, berücksichtigt werden.
Wie geht es weiter?
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden die betroffenen Grundstückseigentümer (Teilnehmer) zu ihren Wünschen zur Gestaltung der Landabfindungen gehört. Zur Vorbereitung erhalten die Teilnehmer Nachweise für ihre eingebrachten Grundstücke.