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Die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Gevensleben wählen ihren Vorstand

Die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter findet am 28.02.20120 um 09:00 im Dorfgemeinschaftshaus Gevensleben statt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig leitet die Wahl.


Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 23.09.2019 ist die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Gevensleben als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke, die innerhalb des Flurbereinigungsgebietes liegen. Auf der Teilnehmerversammlung am 28.02.2020 sollen nunmehr die Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter gewählt werden. Der Termin beginnt um 09:00 und findet im Dorfgemeinschaftshaus in Gevensleben statt.

Seitens der Flurbereinigungsbehörde, die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 FlurbG die Zahl der Mitglieder bestimmt, ist am Wahltermin die Festlegung auf drei Vorstandsmitglieder vorgesehen. Für jedes Vorstandsmitglied ist zusätzlich ein Stellvertreter zu wählen.

Die Ladung enthält weitere Informationen zur Wahl.

Das Gebiet der Flurbereinigung Gevensleben. Alle Grundstückseigentümer und Erbbaubrechtigte der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke sind zur Wahl des Vorstands wahlberechtigt. Bildrechte: Amt für regionale Landesenetwicklung
Das Gebiet der Flurbereinigung Gevensleben. Alle Grundstückseigentümer und Erbbaubrechtigte der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke sind zur Wahl des Vorstands wahlberechtigt.
Weitere Artikel und Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Gevensleben

Zum Flurbereinigungsverfahren Gevensleben gibt es bereits weitere Artikel, die über die Hauptseite zum Verfahren erreicht werden können.

Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.

  Vollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

  Einzelvollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.

  Merkblatt Datenschutz Flurb-BSVTGSON
(PDF)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023

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