Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.
Vereinfachte Flurbereinigung Gevensleben
FLURBEREINIGUNG NACH §86 Flurbereinigungsgesetz (FLURBG)
Das Verfahrensgebiet liegt südöstlich von Braunschweig am südlichen Rand des Landkreis Helmstedt in der Gemeinde Gevensleben, Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Heeseberg, im ehemaligen „Zonenrandgebiet“ und an der heutigen Grenze zu Sachsen-Anhalt. Die westliche Gebietsgrenze ist zugleich die Grenze zwischen den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel.
Es umfasst mit einer Fläche von ca. 842 ha die Gemarkung Gevensleben ohne die Ortslage. Am Verfahren rund 48 Teilnehmer (Grundstückseigentümer) beteiligt.. Der Verlauf der Verfahrensgrenze ist in der Gebietskarte dargestellt.
Artikel
zur Flurbereinigung Gevensleben.
- 24.07.2025 Plan nach §41 FlurbG: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- 16.11.2022 Feststellung der Wertermittlungsergebenisse
- 19.10.2022 Auslegung der Wertermittlungsergebnisse und Ladung zum Anhörungstermin
- 15.05.2020 Zusammensetzung des Vorstands
- 31.01.2020 Ladung zur Wahl der Vorstandsmitglieder
- 18.07.2019 Informierung der voraussichtlich beteiligten Grundeigentümer
Ziele des Verfahrens:
Die Feldmarkinteressentschaft Gevensleben hat bei der Flurbereinigungsbehörde die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG beantragt, um bestehende Probleme im Wege- und Gewässernetz der Gemarkung zu lösen und die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen langfristig zu sichern.
Wesentliche Verfahrensziele sind die nachhaltige Verbesserung von Bewirtschaftungsstruktur und -bedingungen. Durch Neuzuschnitt der Grundstücke wird eine betriebswirtschaftlich sinnvollere Grundbesitzstruktur geschaffen. In dem Zuge kann durch die Änderung der Bewirtschaftungsrichtung quer zum Hang außerdem die Erosionsgefährdung reduziert werden.
Ferner soll das Wegenetz den heutigen technischen Anforderungen hinsichtlich Wegebreiten und Tragfähigkeit angepasst werden, was ebenfalls der langfristigen Standortsicherung dient (Details zum Wegebau unter Kap. 3, Planungen).
Die Flurneuordnung bietet die Möglichkeit, divergierende Nutzungsansprüche von Landwirtschaft, Natur- und Hochwasserschutz sowie Kultur und Erholung innerhalb des Planungsraumes langfristig zu regeln und Konflikte nachhaltig aufzulösen.
Für die zu Eingriffen in den Naturhaushalt führenden Flurbereinigungsmaßnahmen werden die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) durchgeführt und zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Naturhaushalts angelegt. Diese werden vorrangig so konzipiert, dass vernetzende Strukturen im Biotopverbund an geeigneter Stelle wiederhergestellt oder neu angelegt werden. Außerdem sind Baumpflanzungen als Anlage anderer Maßnahmenträger, hier des Landkreises, vorgesehen, die dieses Ziel im Verfahrensgebiet unterstützen und zur Aufwertung des Landschaftsbildes erheblich beitragen.
Zeitlicher Ablauf
Anordnung der Flurbereinigung (Flurbereinigungsbeschluss) |
2019 |
Wertermittlung |
2022 |
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlgen (Plan nach § 41 FlurbG) | 2025 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 2028 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans | 2030 |
Eintritt des neuen Rechtszustands (Ausführungsanordnung) | 2032 |
Berichtigung des Liegenschaftskatasters | 2032 |
Berichtigung der Grundbücher | 2033 |
Beendigung der Flurbereinigung (Schlussfeststellung) | 2033 |
In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.07.2025
Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023