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Flurbereinigung Gevensleben
Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Wertermittlungsergbnisse und zur Ladung zum Anhörungstermin
Im Flurbereinigungsverfahren Gevensleben, Landkreis Helmstedt 30, wurde nach den §§ 27 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), der Wert der alten Grundstücke als Grundlage für den Flurbereinigungsplan bewertet.
Hierfür sind gemäß § 28 Abs. 1 FlurbG und einem Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Gevensleben die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794) zugrunde gelegt worden.
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 FlurbG werden
im Rathaus Samtgemeinde Heeseberg, 38381 Jerxheim
am Dienstag, den 08.11.2022 von 09:00 – 12:00 Uhr
sowie von 14:00 – 16:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ausgelegt. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Auskunftserteilung und Erläuterung der Wertermittlung zur Verfügung.
Die Wertermittlungskarten sowie der Wertermittlungsrahmen liegen außerdem für die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ab dem 18.10.2022 im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg, 38381 Jerxheim, für 3 Wochen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus.
Gleichzeitig werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu dem am gleichen Tage am selben Ort stattfindenden
Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
am Dienstag, den 08.11.2022 um 16:00 Uhr
geladen.
In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert und Einwendungen gegen die Wertermittlung entgegengenommen (§ 32 FlurbG).
Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung des Termins verhindert sein, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Vertreter muss sich durch eine beglaubigte Vollmacht ausweisen können. Die dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bereits vorliegenden gültigen Vollmachten gelten weiter. Vordrucke zur Erteilung einer Vollmacht sowie alle öffentlichen Bekanntmachungen zum Flurbereinigungsverfahren werden auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung bereitgestellt.
Versäumt ein Beteiligter den Termin, muss er etwaige Einwendungen umgehend dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse schriftlich mitteilen.
Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.
In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.10.2022
zuletzt aktualisiert am:
24.07.2025
Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023