Flurbereinigung Gevensleben
Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Am 08.11.2022 wurden seitens des ArL Braunschweig im Rahmen des Auskunftstermines redaktionelle Korrekturnotwendigkeiten in den ausgelegten Wertermittlungskarten festgestellt. Folgende Korrekturen wurden in den Wertermittlungskarten vorgenommen:
Gemeinde |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück/e |
Korrekturvornahme |
Gevensleben |
Gevensleben |
2 |
13 und 16/3 |
Die in der Karte fehlende Abwertung für den Waldschatten wurde ergänzt. |
Gevensleben |
Gevensleben |
3 |
15/2 |
Die in der Karte fehlende Abwertung für den Waldschatten wurde ergänzt. |
Gevensleben |
Gevensleben |
2 |
12/1, 13, 16/3, 17 und 18 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei wasserführenden Gräben mit direkt angrenzendem Weg auf Wegesseite. |
Gevensleben |
Gevensleben |
3 |
3 und 4 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei wasserführenden Gräben mit direkt angrenzendem Weg auf Wegesseite. |
Gevensleben |
Gevensleben |
3 |
9 und 11/1 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend) |
Gevensleben |
Gevensleben |
6 |
4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11/2, 11/3, 11/4, 11/5, 20, 22, 26, 27, 28, 29, 30, 31 und 32/3 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend) |
Gevensleben |
Gevensleben |
8 |
3/1, 3/3, 3/4, 5, 6, 10/1, 10/2, 114, 18, 31, 36 und 38 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend) |
Gevensleben |
Gevensleben |
10 |
7, 9 und 16 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend) |
Gründe:
Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach der Maßgabe der §§ 27ff FlurbG bewertet worden.
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 08.11.2022 in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg in 38381 Jerxheim für alle Beteiligten bzw. Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zur Einsichtnahme und Erläuterung ausgelegen. Zuvor lagen die Wertermittlungsunterlagen ab dem 18.10.2022 für den Zeitraum von 3 Wochen zusätzlich im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg zur Einsichtnahme aus.
Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zu den Ergebnissen der Wertermittlung hat am 08.11.2022 um 16:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg stattgefunden. In diesem Termin war nochmal Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen.
Einwendungen wurden im Anhörungstermin nicht erhoben.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Satz 3 FlurbG sind damit erfüllt.
Download: Öffentliche Bekanntmachung - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse.pdf
Zum Flurbereinigungsverfahren Gevensleben gibt es bereits weitere Artikel, die über die Hauptseite zum Verfahren erreicht werden können.
In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
24.07.2025
Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023