Niedersachsen klar Logo

Flurbereinigung Gevensleben

Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse


In der Flurbereinigung Gevensleben, Landkreis Helmstedt 30, werden nach § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.

Am 08.11.2022 wurden seitens des ArL Braunschweig im Rahmen des Auskunftstermines redaktionelle Korrekturnotwendigkeiten in den ausgelegten Wertermittlungskarten festgestellt. Folgende Korrekturen wurden in den Wertermittlungskarten vorgenommen:

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück/e

Korrekturvornahme

Gevensleben

Gevensleben

2

13 und 16/3

Die in der Karte fehlende Abwertung für den Waldschatten wurde ergänzt.

Gevensleben

Gevensleben

3

15/2

Die in der Karte fehlende Abwertung für den Waldschatten wurde ergänzt.

Gevensleben

Gevensleben

2

12/1, 13, 16/3, 17 und 18

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei wasserführenden Gräben mit direkt angrenzendem Weg auf Wegesseite.

Gevensleben

Gevensleben

3

3 und 4

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei wasserführenden Gräben mit direkt angrenzendem Weg auf Wegesseite.

Gevensleben

Gevensleben

3

9 und 11/1

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend)

Gevensleben

Gevensleben

6

4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11/2, 11/3, 11/4, 11/5, 20, 22, 26, 27, 28, 29, 30, 31 und 32/3

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend)

Gevensleben

Gevensleben

8

3/1, 3/3, 3/4, 5, 6, 10/1, 10/2, 114, 18, 31, 36 und 38

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend)

Gevensleben

Gevensleben

10

7, 9 und 16

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend)

Gründe:

Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach der Maßgabe der §§ 27ff FlurbG bewertet worden.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 08.11.2022 in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg in 38381 Jerxheim für alle Beteiligten bzw. Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zur Einsichtnahme und Erläuterung ausgelegen. Zuvor lagen die Wertermittlungsunterlagen ab dem 18.10.2022 für den Zeitraum von 3 Wochen zusätzlich im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg zur Einsichtnahme aus.

Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zu den Ergebnissen der Wertermittlung hat am 08.11.2022 um 16:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg stattgefunden. In diesem Termin war nochmal Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen.

Einwendungen wurden im Anhörungstermin nicht erhoben.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Satz 3 FlurbG sind damit erfüllt.


Download: Öffentliche Bekanntmachung - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse.pdf


  Bildrechte: ArL BS
Weitere Artikel und Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Gevensleben

Zum Flurbereinigungsverfahren Gevensleben gibt es bereits weitere Artikel, die über die Hauptseite zum Verfahren erreicht werden können.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.

  Merkblatt Datenschutz Flurb-BSVTGSON
(PDF)

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
24.07.2025

Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln