Zum Flurbereinigungsverfahren Gevensleben gibt es bereits weitere Artikel, die über die Hauptseite zum Verfahren erreicht werden können.
Geplantes Flurbereinigungsverfahren "Gevensleben"
Aufklärung der Grundstückseigentümer nach § 5 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)
Aufgrund der bisher geführten Arbeitskreissitzungen und Gespräche mit Vertretern der FI Gevensleben, der Gemeinde Gevensleben, der örtlichen Landwirtschaft und des Landkreises Helmstedt (Untere Naturschutzbehörde) ist vorgesehen, in der Samtgemeinde Heeseberg in der Gemarkung Gevensleben ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) einzuleiten.
Ziele des Verfahrens sind die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Zusammenlegung landwirtschaftlich genutzter Wirtschaftsflächen und die Optimierung des bestehenden ländlichen Wegenetzes durch Aus- und Neubau vorhandener Wege in den Feldlagen.
Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 842 ha und hat rd. 47 Teilnehmer. Zur Orientierung der Grundeigentümer hängt eine vorläufige Gebietskarte in den ortsüblichen Bekanntmachungskästen bzw. in den Mitteilungsblättern aus.
Die Ortslage Gevensleben ist nicht in das Verfahrensgebiet eingeschlossen.
Vor Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens sind nach § 5 Abs. 1 FlurbG die voraussichtlich am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten ätze über das geplante Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
Zu diesem Zweck findet für alle voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten ein,
am Donnerstag, den 22.08.2019, um 18:00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus Gevensleben, Watenstedter Straße 38384 Gevensleben,
ein Aufklärungstermin statt. Die Ladung ist durch öffentliche Bekanntmachungen in den betroffenen Gemeinden veranlasst.
Am 09.07.2019 fand bereits ein Termin zur Anhörung bzw. Unterrichtung der in § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG genannten Stellen statt. Das Protokoll steht hier zum Download bereit.
Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.
In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.07.2019
zuletzt aktualisiert am:
24.07.2025
Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023