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Vereinfachte Flurbereinigung Gevensleben, Landkreis Helmstedt
DER PLAN ÜBER DIE GEMEINSCHAFTLICHEN UND ÖFFENTLICHEN ANLAGEN WURDE AM 06.11.2025 VOM AMT FÜR REGIONALE LANDESENTWICKLUNG BRAUNSCHWEIG GENEHMIGT.
Im Flurbereinigungsverfahren Gevensleben ist der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG), der vom Amt für regionale Landesentwicklung als Flurbereinigungsbehörde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt wurde, genehmigt worden.
Die im Plan enthaltenden Maßnahmen wurden mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes war insbesondere der Landkreis Wolfenbüttel -Untere Naturschutzbehörde- in die Planung eingebunden.
Der Plan beinhaltet den Ausbau von Feldwegen auf einer Länge von knapp 4,5 km in vorhandenen Trassen zur Verbesserung der Erschließung und Anpassung an die heutigen technischen Anforderungen hinsichtlich der Wegebreiten, den Rückbau von Wegen auf einer Länge von knapp 1,5 km und von Gräben in einer Länge von rund 0,5 km. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Sicherung des Naturhaushalts angelegt, wie vernetzenden Strukturen im Biotopverbund oder die Pflanzung von Obstbäumen. Zudem werden Maßnahmen zum Natur- und Hochwasserschutz, sowie zur Kultur und Erholung geplant.
Der vollständige Plan einschließlich der Genehmigung steht Ihnen am Ende des Artikels als PDF-Download zur Verfügung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.04.2026
Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023

