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Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung

Flurbereinigung Trögen


Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Trögen wird die vorläufige Besitzeinweisung zum 01. August 2025 angeordnet. Die Planwunschgespräche mit den Teilnehmenden haben im Frühjahr 2025 stattgefunden. Basierend auf den Ergebnissen der Einzelgespräche wurden die Neuzuteilung der Gemarkung Trögen geplant.

Die Einweisung in die neuen Flächen erfolgt über die vorläufige Besitzeinweisung, damit können die Beteiligten vorzeitig vor dem Eigentumsübergang von den Vorteilen der Neuzuteilung profitieren. Der rechtliche Eigentumsübergang wird später durch Flurbereinigungsplan und Ausführungsanordnung geregelt.

Die neuen Flächen sind bereits vor Ort abgesteckt worden, an den Pflöcken stehen die Ordnungsnummern der neuen Besitzer. Der tatsächliche Übergang der Flächen ist in den Überleitungsbestimmungen geregelt.

Jeder Teilnehmer hat seine Unterlagen und Nachweise zur vorläufigen Besitzeinweisung postalisch zugestellt bekommen.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den betroffenen und benachbarten Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen und im Internet.

Für Auskünfte stehen die Mitarbeitenden des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen telefonisch und

am 25.06.2025 und 26.06.2025 im Feuerwehrgerätehause Trögen / Üssinghausen, Üssinghäuser Straße 3, 37181 Hardegsen

zur Verfügung.

Bei dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft können die Unterlagen nach telefonischer Absprache ebenfalls eingesehen werden.

 

Öffentliche Bekanntmachung vom 06.06.2025

 

GIS-Daten: Die "Neuen Flurstücke" als Shapefile zur Verwendung in einem GIS-Programm (Stand: 06/2025)

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.06.2025

Ansprechpartner/in:
Nico Wienrich

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551-5074 262

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