Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Anordnung zur 1. Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung
Flurbereinigung Berka
Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 07.07.2025 wird die 1. Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren Berka angeordnet. Die Änderungen betreffen den Besitzübergang, welcher erst zum 15.08.2026 stattfinden wird. Die zugehörigen Überleitungsbestimmungen wurden entsprechend angepasst.
Die neuen Überleitungstermine entnehmen Sie der Anordnung zur 1. Änderung der Besitzeinweisung sowie den geänderten Überleitungsbestimmungen
Öffentliche Bekanntmachung vom 07.07.2025
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.07.2025
Ansprechpartner/in:
Patrick Wolter
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-215