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Drei Unternehmensflurbereinigungen sollen den Neubau der A39 Lüneburg-Wolfsburg im Planungsabschnitt 6 von Wittingen (B244) bis Ehra-Lessien (L 289) begleiten

Die voraussichtlich an den Unternehmensflurbereinigungen A39-Glüsingen, A39-Eutzen und A39-Knesebeck-Hagen beteiligten Grundstückseigentümer wurden über die Ziele, den Ablauf und die Kosten informiert.


Bundesautobahn-Nummer A 39 Bildrechte: Quelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Am 07.05.2018 wurde das Planfeststellungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) zum Planungsabschnitt 6 der A39 Lüneburg-Wolfsburg durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen eingeleitet. Der Abschnitt 6 beginnt westlich von Wittingen an der B 244 und endet an der L 289 zwischen Ehra und Lessien.

Auf Antrag des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sollen die Unternehmensflurbereinigungen nach §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) A39-Glüsingen, A39-Eutzen und A39-Knesebeck-Hagen eingeleitet werden.

Vor deren Anordnung sind nach § 5 FlurbG die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das jeweilige geplante Flurbereinigungsverfahren aufzuklären.

Die Aufklärungstermine nach § 5 Abs. 1 FlurbG für die voraussichtlich beteiligten Grundeigentümer zu den Verfahren A39-Eutzen, A39-Knesebeck-Hagen und A39-Glüsingen haben jeweils am 28.11.2018 in Hankensbüttel Ortsteil Emmen sowie am 04.12.2018 bzw. am 17.01.2019 in Wittingen stattgefunden. Die an den Terminen vorgestellten Präsentationen stehen auf der rechten Infospalte zum Download bereit.

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