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Geplantes vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Erse-Wipshausen

Aufklärung der Beteiligten sowie Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach §5 Flurbereinigungsgesetz


Aufgrund der bisher durchgeführten Arbeitskreissitzungen und Gespräche mit Vertretern des Landkreises Peine (Untere Naturschutzbehörde), der Gemeinde Edemissen, der Gemeinde Wendeburg, des Unterhaltungsverbandes Fuhse-Aue-Erse, des Erse-Regulierungsverbandes, der Realgemeinde Horst und der Feldmarksinteressentschaft Wense, beabsichtigt das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig in den Gebieten der Gemeinden Edemissen und Wendeburg, in den Gemarkungen Alvesse, Rietze, Voigtholz-Ahlemissen, Wipshausen, Harvesse, Rüper und Wense ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), einzuleiten.

Ziel des Verfahrens ist die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an der Erse. Nach Ausbauten in den 1930er und 40er Jahren und nicht durchgeführter Liegenschaftsvermessungen sind die Eigentumsverhältnisse aktuell „ungeordnet“. Weiterhin soll ein Gewässerrandstreifen ausgewiesen, das Wegenetz dem aktuellen Bedarf angepasst und ländlicher Grundbesitz neugeordnet werden.

§5 FlurbG schreibt vor Anordnung eines Verfahrens die Aufklärung der Beteiligten sowie die Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange vor. Zur weiteren Information stehen die vorläufige Gebietskarte und die Neugestaltungsgrundsätze (Text und Karte) zum Download in der rechten Spalte bereit:

Geplantes Flurbereinigungsgebiet Erse-Wipshausen   Bildrechte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGN)
Geplantes Flurbereinigungsgebiet Erse-Wipshausen
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