Ausführungsanordnung - Eintritt des neuen Rechtszustandes
Flurbereinigung Dorste
Die vereinfachte Flurbereinigung Dorste wurde 2011 angeordnet, 2012 die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. 2013 erfolgte die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach §41 Flurbereinigungsgesetz. Nachdem 2016 die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet wurde, ist im Jahr 2019 der Flurbereinigungsplan vorgelegt worden. Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Stadt-Gemeinde Osterode am Harz, in der Gemarkung Dorste, und in Teilen der Gemarkungen Schwiegershausen und Osterode am Harz.
Mit der Durchführung der Flurbereinigung Dorste soll eine umweltgerechte, funktions- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft erhalten bzw. gestärkt werden. Nutzungskonflikte zwischen der Entwicklung des Dorfes Dorste und der landwirtschaftlichen Nutzung werden verringert und es wird eine Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche zwischen Naturschutz und Landwirtschaft geben. Weiterhin soll das umfangreiche Wirtschaftswegenetz an die Anforderungen der modernen landwirtschaftlichen Infrastruktur angepasst werden. Dazu werden vorhandene Wege im Unterbau verstärkt und z. T. den größeren Fahrzeugbreiten angepasst. Der Grundbesitz soll im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Betriebsstrukturen zu wirtschaftlichen Nutzungseinheiten zusammengelegt werden. Darüber hinaus werden landschaftspflegerische Anlagen wie z. B. Streuobstwiesen und Auewaldanpflanzungen in Verbindung mit bestehenden Landschaftselementen zur Vernetzung vorhandener und entwicklungsfähiger Tier- und Pflanzenlebensräumen ausgewiesen.
Im Randbereich der Söse werden tlw. beidseitig Gewässerrandstreifen ausgewiesen, um den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen.
Maßnahmen der Stadt Osterode für den Hochwasserschutz des Ortes Dorste werden insbesondere im Bereich des „Dorster Mühlenbachs“ flurbereinigungstechnisch begleitet.
Projektleiter | Sachbearbeitung |
Herr Frank Scheidemann | Herr Dorian Borchert |
Tel.: 0551/5074 237 | Tel.: 0551/5074 213 |
weitere Informationen:
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.11.2016
zuletzt aktualisiert am:
05.04.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Frank Scheidemann
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Geschäftstelle Göttingen
Projektleiter
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-237
Fax: 0551/5074-202