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Flurbereinigung Osterode am Harz

  Bildrechte: ArL Braunschweig

Das Flurbereinigungsverfahren Osterode am Harz wurde im Jahr 2015 eingeleitet. Im August 2018 wurde der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG) genehmigt. Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse erfolgte im Jahr 2019.

Im Juni 2021 wurde die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet und die Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsflurstücke) vorläufig eingewiesen.
Der Flurbereinigungsplan soll 2025 vorgelegt werden.



Projektleiter Sachbearbeitung
Herr Frank Scheidemann Herr Frank Jens Schneider
Tel.: 0551/5074-237 Tel.: 0551/5074-228

 

weitere Informationen:

Öffentliche Bekanntmachung zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG vom 07.06.2021

  Öffentliche Bekanntmachung zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 07.06.2021
(PDF, 1,31 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Frank Scheidemann

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Geschäftstelle Göttingen
Projektleiter
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-237
Fax: 0551/5074-202

www.arl-bs.niedersachsen.de

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