Öffentliche Bekanntmachung zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 07.06.2021
(PDF, 1,31 MB)
Flurbereinigung Osterode am Harz
Das Flurbereinigungsverfahren Osterode am Harz wurde im Jahr 2015 eingeleitet. Im August 2018 wurde der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG) genehmigt. Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse erfolgte im Jahr 2019.
Im Juni 2021 wurde die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet und die Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsflurstücke) vorläufig eingewiesen.
Der Flurbereinigungsplan soll 2025 vorgelegt werden.
Projektleiter | Sachbearbeitung |
Herr Frank Scheidemann | Herr Frank Jens Schneider |
Tel.: 0551/5074-237 | Tel.: 0551/5074-228 |
weitere Informationen:
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Frank Scheidemann
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Geschäftstelle Göttingen
Projektleiter
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-237
Fax: 0551/5074-202