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Flurbereinigung Gevensleben

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Wertermittlungsergbnisse und zur Ladung zum Anhörungstermin


Im Flurbereinigungsverfahren Gevensleben, Landkreis Helmstedt 30, wurde nach den §§ 27 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), der Wert der alten Grundstücke als Grundlage für den Flurbereinigungsplan bewertet.

Hierfür sind gemäß § 28 Abs. 1 FlurbG und einem Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Gevensleben die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794) zugrunde gelegt worden.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 32 FlurbG werden

im Rathaus Samtgemeinde Heeseberg, 38381 Jerxheim

am Dienstag, den 08.11.2022 von 09:00 – 12:00 Uhr

sowie von 14:00 – 16:00 Uhr

zur Einsichtnahme für alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ausgelegt. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Auskunftserteilung und Erläuterung der Wertermittlung zur Verfügung.

Die Wertermittlungskarten sowie der Wertermittlungsrahmen liegen außerdem für die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens ab dem 18.10.2022 im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg, 38381 Jerxheim, für 3 Wochen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus.

Gleichzeitig werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu dem am gleichen Tage am selben Ort stattfindenden

Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung

am Dienstag, den 08.11.2022 um 16:00 Uhr

geladen.

In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert und Einwendungen gegen die Wertermittlung entgegengenommen (§ 32 FlurbG).

Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung des Termins verhindert sein, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Vertreter muss sich durch eine beglaubigte Vollmacht ausweisen können. Die dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bereits vorliegenden gültigen Vollmachten gelten weiter. Vordrucke zur Erteilung einer Vollmacht sowie alle öffentlichen Bekanntmachungen zum Flurbereinigungsverfahren werden auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung bereitgestellt.

Versäumt ein Beteiligter den Termin, muss er etwaige Einwendungen umgehend dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse schriftlich mitteilen.


Das Gebiet der Flurbereinigung Gevensleben. Alle Grundstückseigentümer und Erbbaubrechtigte der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke sind zur Wahl des Vorstands wahlberechtigt. Bildrechte: Amt für regionale Landesenetwicklung
Das Gebiet der Flurbereinigung Gevensleben.
Downloads zur Flurbereinigung Gevensleben

  Ladung
(PDF, 0,09 MB)

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.10.2022
zuletzt aktualisiert am:
17.05.2023

Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023

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