Flurbereinigung Gevensleben
Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Am 08.11.2022 wurden seitens des ArL Braunschweig im Rahmen des Auskunftstermines redaktionelle Korrekturnotwendigkeiten in den ausgelegten Wertermittlungskarten festgestellt. Folgende Korrekturen wurden in den Wertermittlungskarten vorgenommen:
Gemeinde |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück/e |
Korrekturvornahme |
Gevensleben |
Gevensleben |
2 |
13 und 16/3 |
Die in der Karte fehlende Abwertung für den Waldschatten wurde ergänzt. |
Gevensleben |
Gevensleben |
3 |
15/2 |
Die in der Karte fehlende Abwertung für den Waldschatten wurde ergänzt. |
Gevensleben |
Gevensleben |
2 |
12/1, 13, 16/3, 17 und 18 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei wasserführenden Gräben mit direkt angrenzendem Weg auf Wegesseite. |
Gevensleben |
Gevensleben |
3 |
3 und 4 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei wasserführenden Gräben mit direkt angrenzendem Weg auf Wegesseite. |
Gevensleben |
Gevensleben |
3 |
9 und 11/1 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend) |
Gevensleben |
Gevensleben |
6 |
4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11/2, 11/3, 11/4, 11/5, 20, 22, 26, 27, 28, 29, 30, 31 und 32/3 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend) |
Gevensleben |
Gevensleben |
8 |
3/1, 3/3, 3/4, 5, 6, 10/1, 10/2, 114, 18, 31, 36 und 38 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend) |
Gevensleben |
Gevensleben |
10 |
7, 9 und 16 |
Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend) |
Gründe:
Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach der Maßgabe der §§ 27ff FlurbG bewertet worden.
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 08.11.2022 in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg in 38381 Jerxheim für alle Beteiligten bzw. Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zur Einsichtnahme und Erläuterung ausgelegen. Zuvor lagen die Wertermittlungsunterlagen ab dem 18.10.2022 für den Zeitraum von 3 Wochen zusätzlich im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg zur Einsichtnahme aus.
Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zu den Ergebnissen der Wertermittlung hat am 08.11.2022 um 16:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg stattgefunden. In diesem Termin war nochmal Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen.
Einwendungen wurden im Anhörungstermin nicht erhoben.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Satz 3 FlurbG sind damit erfüllt.
Download: Öffentliche Bekanntmachung - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse.pdf
Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
17.05.2023
Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023