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Flurbereinigung Gevensleben

Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse


In der Flurbereinigung Gevensleben, Landkreis Helmstedt 30, werden nach § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.

Am 08.11.2022 wurden seitens des ArL Braunschweig im Rahmen des Auskunftstermines redaktionelle Korrekturnotwendigkeiten in den ausgelegten Wertermittlungskarten festgestellt. Folgende Korrekturen wurden in den Wertermittlungskarten vorgenommen:

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück/e

Korrekturvornahme

Gevensleben

Gevensleben

2

13 und 16/3

Die in der Karte fehlende Abwertung für den Waldschatten wurde ergänzt.

Gevensleben

Gevensleben

3

15/2

Die in der Karte fehlende Abwertung für den Waldschatten wurde ergänzt.

Gevensleben

Gevensleben

2

12/1, 13, 16/3, 17 und 18

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei wasserführenden Gräben mit direkt angrenzendem Weg auf Wegesseite.

Gevensleben

Gevensleben

3

3 und 4

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei wasserführenden Gräben mit direkt angrenzendem Weg auf Wegesseite.

Gevensleben

Gevensleben

3

9 und 11/1

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend)

Gevensleben

Gevensleben

6

4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11/2, 11/3, 11/4, 11/5, 20, 22, 26, 27, 28, 29, 30, 31 und 32/3

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend)

Gevensleben

Gevensleben

8

3/1, 3/3, 3/4, 5, 6, 10/1, 10/2, 114, 18, 31, 36 und 38

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend)

Gevensleben

Gevensleben

10

7, 9 und 16

Die in der Karte fehlerhafte Einarbeitung der sonstigen Abwertung von -50% entfällt bei nicht wasserführenden Gräben (weniger als 6 Monate wasserführend)

Gründe:

Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach der Maßgabe der §§ 27ff FlurbG bewertet worden.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 08.11.2022 in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg in 38381 Jerxheim für alle Beteiligten bzw. Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zur Einsichtnahme und Erläuterung ausgelegen. Zuvor lagen die Wertermittlungsunterlagen ab dem 18.10.2022 für den Zeitraum von 3 Wochen zusätzlich im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg zur Einsichtnahme aus.

Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zu den Ergebnissen der Wertermittlung hat am 08.11.2022 um 16:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Heeseberg stattgefunden. In diesem Termin war nochmal Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen.

Einwendungen wurden im Anhörungstermin nicht erhoben.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Satz 3 FlurbG sind damit erfüllt.


Download: Öffentliche Bekanntmachung - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse.pdf


  Bildrechte: ArL BS

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
17.05.2023

Ansprechpartner/in:
Kevin Lukas Lange

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4842023

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