Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen - Trägerbeteiligung
Flurbereinigung Trögen
Bildrechte: ArL Brauschweig
Auszug aus der Karte zum P41
Im Flurbereinigungsverfahren Trögen ist der Plan nach § 41 FlurbG vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Trögen aufgestellt worden. Zuvor wurden die Planung mit dem Landkreis Northeim sowie weiteren Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Die Plangenehmigung erfolgt am 21.12.2022.
Den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen entnehmen Sie den Dokumenten.
Bestandteil 1 - Karten
- Gebietskarte
- Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Bestandteil 2
Bestandteil 3
Beihefte
1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen