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Wahlen des Vorstandes Erse Wipshausen

Ladung zur Teilnehmerversammlung im Flurbereinigungsverfahren Erse-Wipshausen, Landkreis Peine 215 am Donnerstag, dem 28.04.2022, um 16:00 Uhr in der Aula der Grundschule Drachenstark Am Mühlenberg 7, 31234 Edemissen


Es werden alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die Teilnehmer nach § 10 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) sind, durch öffentliche Bekanntmachung geladen.

Tagesordnung:

  1. Abstimmung über eine Wahlsatzung nach § 18 Abs. 3 FlurbG
  2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Erse-Wipshausen und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder nach § 21 FlurbG
  3. Verschiedenes

Teilnehmer sind sämtliche Eigentümer und Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die im Anhang zum Flurbereinigungsbeschluss vom 20.10.2021 (Verzeichnis der Verfahrensflurstücke) aufgeführt sind.

Bestehen bei einem zum Wahltermin erscheinenden Teilnehmer Zweifel an seiner Wahlberechtigung, so muss dieser auf Verlangen eine Befugnis nachweisen (z. B. durch Vorlage eines Grundbuchauszuges in Verbindung mit dem Personalausweis).

Die Teilnehmerversammlung findet unter Einhaltung der 3G-Regeln statt.

Gebiet der Flurbereinigung Erse-Wipshausen   Bildrechte: ArL Braunschweig, Kartengrundlage LGN
Gebiet der Flurbereinigung Erse-Wipshausen
Die Erse bei Wipshausen.   Bildrechte: T. Schuldt
Die Erse bei Wipshausen.

Hinweis zu öffentlichem Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Ältere Artikel zum Flurbereinigungsverfahren Erse-Wipshausen

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Vorstandsmitglieder

  Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Vorstandsmitglieder
(PDF, 0,24 MB)

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.

  Merkblatt Datenschutz Flurb-BSVTGSON
(PDF)

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023

Ansprechpartner/in:
Sascha Woblewski

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