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Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Maßnahmen zur Vorbereitung der Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II

Verfahrensstand: RVP in Vorbereitung


Gemäß § 57b Atomgesetz (AtG) ist die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Die Rückholung ist somit ein gesetzlicher Auftrag, für dessen Umsetzung die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) verantwortlich ist.

Für die Rückholung muss ein neues Rückholbergwerk mit einem neuen Schacht Asse 5 errichtet werden. Zudem müssen die nach über Tage rückgeholten Abfälle behandelt, neu konditioniert und bis zu ihrer Endlagerung sicher zwischengelagert werden. Diese für die Rückholung geplanten Maßnahmen stellen in ihrer Gesamtheit ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung dar.

Es wurde daher geprüft, ob eine RVP durchgeführt werden soll. In diesem Verfahren werden die Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Die Raumverträglichkeit der Planungen und Maßnahmen wird beurteilt.

Den Auftakt zu einer Raumverträglichkeitsprüfung bildet üblicherweise eine Antragskonferenz, die gemäß § 22 NROG durch eine Videokonferenz ersetzt wurde. Diese Regelung dient der Erleichterung der Durchführung von Erörterungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Präsenztermine können bis zum 31.12.2023 unter anderem auch über Videokonferenzen stattfinden.

Diese Videokonferenz fand am 11.07.2022 statt. Hier beriet das ArL Braunschweig mit der Vorhabenträgerin BGE, den beauftragten Gutachtern sowie weiteren Behörden, Verbänden und Institutionen Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf der Raumverträglichkeitsprüfung. Dabei ging es insbesondere um den „Untersuchungsrahmen" - also die Frage, welche Auswirkungen in der RVP mit betrachtet werden sollen und welche Daten hierfür zur Verfügung stehen bzw. noch zu erheben sind. Zudem erhielten die Beteiligten Gelegenheit, sich schriftlich zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen zu äußern.

Im Nachgang der Video-/Telefonkonferenz vom 11.07.2022 hat sich ein neuer Sachstand hinsichtlich des Themas "Verkehr" ergeben. Dabei handelt es sich um den beabsichtigten Umgang mit der Kreisstraße K 513. Die BGE hat dazu eine entsprechende ergänzende Unterlage erarbeitet. Dazu wurde eine ergänzende Beteiligung durchgeführt.

Am 02.05.2023 hat das ArL Braunschweig den Untersuchungsrahmen festgelegt und an die BGE versandt.

Auf dieser Grundlage erarbeitet die Vorhabenträgerin BGE nunmehr die Verfahrensunterlagen.

Das Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung, an dem sich auch die Öffentlichkeit beteiligen kann, findet voraussichtlich in 2024 statt.

Tabellarischer Verfahrensablauf

Status Verfahrensschritt Datum
abgeschlossen Antragskonferenz 11.07.2022
abgeschlossen Ergänzende Beteiligung zur Antragskonferenz bis 30.12.2022
abgeschlossen Prüfung der Erforderlichkeit des ROV gemäß § 9 NROG 02.05.2023
abgeschlossen Festlegung des Untersuchungsrahmens 02.05.2023
Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung
Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten
Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Erörterungstermin
Landesplanerische Feststellung

Dokumente zum Download

Zur Vorbereitung der Videokonferenz hat die Vorhabenträgerin die zum Download zur Verfügung gestellte Unterlage zur Antragskonferenz mit einer Beschreibung des Vorhabens und einem Vorschlag für den Untersuchungsrahmen sowie die dazugehörigen Kartendarstellungen (Übersichtskarte, Vorhabenbestandteile und raumordnerische Belange, Vorhabenbestandteile und Schutzgebiete) erarbeitet.

Unterlage zur ergänzenden Beteiligung

Pressemitteilung zur RVP

  Download der Pressemitteilung

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2022
zuletzt aktualisiert am:
14.09.2023

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