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Die Teilnehmer der Unternehmensflurbereinigung A39-Glüsingen wählen ihren Vorstand

Am 21. Juni 2019 werden die Vorstandsmitglieder und deren Vertreter gewählt.


Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 24.01.2019 ist die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung A39-Glüsingen als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sind die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke, die innerhalb des Flurbereinigungsgebietes liegen. Auf der Teilnehmerversammlung am 21. Juni 2019 sollen nunmehr die Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter gewählt werden. Der Termin beginnt um 17:00 und findet im Hotel Nöhre in Wittingen statt.

Seitens der Flurbereinigungsbehörde, die nach § 21 Absatz 1 Satz 1 FlurbG die Zahl der Mitglieder bestimmt, ist am Wahltermin die Festlegung auf fünf Vorstandsmitglieder vorgesehen. Für jedes Vorstandsmitglied ist zusätzlich ein Stellvertreter zu wählen.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft und nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren war. Die Zuteilung von Land ist Sache der Flurbereinigungsbehörde.

Wahlberechtigt sind die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren. Die Vorstandsmitglieder werden am Wahltermin von den anwesenden Teilnehmern gewählt. Eine Briefwahl gibt es daher nicht. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Die Fläche des Grundeigentums spielt daher für die Stimmabgabe keine Rolle. Gehören zu einem Grundstück mehrere Eigentümer, so haben diese Eigentümer zusammen eine Stimme.

Teilnehmer können sich durch Bevollmächtigte durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht muss amtlich beglaubigt sein.

Tipp: Im Falle einer Bevollmächtigung macht es keinen Sinn, andere Teilnehmer zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen. Ein Teilnehmer, der zugleich auch Bevollmächtigter für einen weiteren Teilnehmer ist, hat trotzdem nur eine Stimme! Sie können die Vollmacht für bestimmte Termine beschränken. Bitte vermerken Sie gegebenenfalls Einschränkungen auf der Vollmacht. Einen Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht im Flurbereinigungsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite unter Förderung und Projekte \ Flurbereinigung in der Info-Spalte.

Für das Wahlverfahren enthält das Flurbereinigungsgesetz keine Regeln. Das Wahlverfahren kann am Wahltermin durch eine Wahlsatzung festgelegt werden. Hierzu gehört zum Beispiel, ob eine geheime Wahl oder ob eine offene Wahl durch Handzeichen durchgeführt werden soll.

Die Wahl wird durch die Flurbereinigungsbehörde geleitet.

Der Vorstand wird von der Flurbereinigungsbehörde über den Fortschritt des Flurbereinigungsverfahrens laufend unterrichtet, zu wichtigen Angelegenheiten angehört und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und Mitarbeit herangezogen. Hierzu gehören zum Beispiel die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes oder die Aufstellung des Wertermittlungsrahmens zur Ermittlung der Tauschwerte. Der Vorstand wirkt ehrenamtlich und unparteiisch.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Ladung ist in der Stadt Wittingen, der Samtgemeinde Hankensbüttel, der Samtgemeinde Aue, der Samtgemeinde Wesendorf und in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Desdorf veranlasst. Gleichzeitig steht die Ladung als PDF-Dokument zum Download auf dieser Internetseite bereit.

Die Flurstücke, die zum Flurbereinigungsgebiet gehören, sind im am Ende des Flurbereinigungsbeschlusses aufgelistet. Zur räumlichen Orientierung hilft die Gebietskarte.

Gebietskarte A39-Glüsingen   Bildrechte: Amt für regionlae Landesentwicklung
Gebietskarte A39-Glüsingen
Bundesautobahn-Nummer A 39 Bildrechte: Quelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.05.2019
zuletzt aktualisiert am:
05.07.2021

Ansprechpartner/in:
Frau Karin Persitzky

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2127

www.arl-bs.niedersachsen.de

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