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Flurbereinigung Niedernjesa


Die vereinfachte Flurbereinigung Niedernjesa wurde im September 2018 angeordnet. Im Januar 2019 wurde durch die Teilnehmerversammlung der Vorstand gewählt.

Die Aufstellung des Planes über die öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen nach §41 Flurbereinigungsgesetz erfolgte im Jahr 2020. In diesem Plan werden unter anderem die Planungen im Bereich des Wegebaus festgeschrieben.

  Bildrechte: ArL Braunschweig
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Bereits umgesetzt wurde inzwischen ein Sedimentrückhaltebecken, welches dafür sorgen soll, dass der Wendebachstausee in Zukunft deutlich geringere Sediment‑Belastungen aufweist und ein Abtrag der Sedimente vereinfacht wird. Der Durchstich und die Inbetriebnahme fand am 05. November 2020 statt.
Lesen Sie hier einen Artikel über das Sedimentrückhaltebecken.

Im Sommerhalbjahr 2021wurden die ersten Wegebaumaßnahmen umgesetzt.

Im Dezember 2022 erfolgte die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse.

In Vorbereitung auf die vorläufige Besitzeinweisung, welche im Sommer 2025 stattfindet, wurden im 4. Quartal 2024 Planwunschgespräche mit den Beteiligten in Niedernjesa geführt.
Hierzu wurden alle Beteiligten persönlich angeschrieben und eingeladen. Im Vorfeld wurden im Rahmen einer Teilnehmerversammlung die Beteiligten über den Verfahrensstand und den Ablauf der Planwunschgespräche informiert.

Im Anschluss daran hat das Amt die Gespräche ausgewertet und die Neuzuteilung geplant.

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niedernjesa wird die vorläufige Besitzeinweisung zum 15. Juli 2025 angeordnet. Die Einweisung in die neuen Flächen erfolgt über die vorläufige Besitzeinweisung, damit können die Beteiligten vorzeitig vor dem Eigentumsübergang von den Vorteilen der Neuzuteilung profitieren.

Der rechtliche Eigentumsübergang wird 2 Jahre Später durch Flurbereinigungsplan und Ausführungsanordnung geregelt.

Die neuen Flächen sind bereits vor Ort abgesteckt worden, an den Pflöcken stehen die Ordnungsnummern der neuen Besitzer.

Der tatsächliche Übergang der Flächen ist in den Überleitungsbestimmungen geregelt, i.d.R. können die Flächen nach der Aberntung in diesem Jahr in Anspruch genommen werden.

Jeder Teilnehmer hat seine Unterlagen und Nachweise zur vorläufigen Besitzeinweisung postalisch zugestellt bekommen.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den betroffenen und benachbarten Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen und hier im Internet. Eine Übersichtskarte mit den neuen Grenzen ist ebenfalls auf dieser Seite eingestellt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit den unten aufgeführten Ansprechpartnern in Verbindung setzen.


  Bildrechte: Ingenieurbüro Weitemeyer
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  Bildrechte: ArL Braunschweig
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Ansprechpartner:

Projektleiter Sachbearbeitung
Herr Frank Scheidemann Herr Jonas Thies
Tel.: 0551/5074-237 Tel.: 0551/5074-241

 

weitere Informationen:

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Frank Scheidemann

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Geschäftstelle Göttingen
Projektleiter
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-237
Fax: 0551/5074-202

www.arl-bs.niedersachsen.de

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